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Mai 24 2020

Verkauf von Assets: So wird ein Veräußerungsgewinn verbucht


Gain on Sale

Unternehmen verkaufen Vermögenswerte bzw. Geschäftsteile aus einer Vielzahl von Gründen. Beispielsweise kann eine Veräußerung von Geschäften erforderlich sein, um Barmittel für die Restrukturierung anderer Geschäfte zu erhalten oder eine Zahlungsunfähigkeit zu vermeiden (Stichwort Covenants und Rating). Ein Vermögenswert kann außerdem im Rahmen der Portfoliooptimierung verkauft, um Barmittel für weitere Zukäufe oder Erweiterungsinvestitionen zu generieren. Wenn ein Unternehmen einen Vermögenswert nun für einen Betrag oberhalb des Buchwerts verkauft, dann muss es einen so genannten Veräußerungsgewinn verbuchen. Interessant ist die Behandlung solcher Gewinne in der Kapitalflussrechnung.


Veräußerungsgewinn: Effekt auf GuV und Bilanz

Wenn ein Unternehmen einen Vermögenswert, also z.B. einen Geschäftsteil, eine Business Unit oder auch nur eine Produktionsanlage, verkauft, dann hat das primär erstmal zwei Effekte auf die Bilanz:

  • Der Vermögenswert bzw. das Business verschwindet aus der Bilanz, d.h. der Nettobuchwert, also der Kaufpreis abzüglich aufgelaufener Abschreibungen, wird auf Null gesetzt
  • Gleichzeitig erhält das Unternehmen den Kaufpreis in Bar, d.h. die Barmittel erhöhen sich (ggf. korrigiert um die Steuern, die auf den Veräußerungsgewinn gezahlt werden müssen).

Wird der Vermögenswert genau zum Buchwert verkauft, dann passiert eigentlich nichts weiter. Der Cash-Bestand wächst genau um den Betrag an, um den sich der Wert der Sachanlagen verringert.  Man spricht hier auch von einem so genannten Aktivtausch. 

Interessant wird es, wenn der Verkaufserlös höher oder niedriger ausfällt, als der in der Bilanz stehende Buchwert. In einem solchen Fall wird der ganze Vorgang dann nämlich gewinnwirksam und es muss ein Veräußerungsgewinn oder -verlust verbucht werden.

Um aber zunächst nochmal bei der Bilanz zu bleiben: Übersteigt der Verkaufserlös den Buchwert, dann erhöht sich mit dem Zufluss des Kaufpreises logischerweise die Bilanzsumme. Und da eine Bilanz immer ausgeglichen sein muss, erhöht sich auf der Passivseite das Eigenkapital entsprechend.

Bevor die Erhöhung des Eigenkapitals erfolgt, muss der Veräußerungsgewinn allerdings zunächst über die Gewinn- und Verlustrechnung laufen, um die Ertragsteuern richtig zu erfassen.


Beispiel Veräußerungsgewinn #1: Effekte auf Bilanz und GuV

Nehmen wir einmal an, ein Unternehmen verkauft eine Produktionsanlage, die einen Buchwert von 1.000 Mio. EUR hat, für 1.200 Mio. EUR. Der Veräußerungsgewinn beträgt also 200 Mio. EUR. Stichtag des Verkaufs ist der 31.12.

Veräußerungsgewinn Beispiel - Bilanz und GuV

Dieser Veräußerungsgewinn i.H.v. 200 Mio. EUR wird nun unterhalb der EBIT-Linie als nicht-operativer Gewinn (oder so ähnlich, die Bezeichnungen können je nach Unternehmen variieren) verbucht.

Nach Steuern – angenommen ist hier ein Steuersatz von 25% – bleiben also noch 150 Mio. EUR übrig, die als Anstieg des Eigenkapitals in der Bilanz sichtbar werden. Darüber hinaus wird der Vermögenswert auf der Aktivseite der Bilanz ausgebucht, d.h. die Sachanlagen (PP&E) um 1.000 Mio. EUR verringert. Außerdem wird der Verkaufspreis abzüglich der Ertragsteuer (1.150 Mio. EUR) entsprechend gutgeschrieben.

Im Folgejahr gibt es dann außerdem noch weitere Effekte, die aufgrund des Verkaufs zum 31.12. im aktuellen Jahr noch nicht sichtbar sind: Der Umsatz- und Gewinnbeitrag des verkauften Geschäfts fällt ebenso weg, wie die zugehörigen Abschreibungen.

Veräußerungsgewinn: Effekt auf die Kapitalflussrechnung

Interessant wird die Behandlung des Veräußerungsgewinns in der Kapitalflussrechnung. Vielleicht nochmal zur Erinnerung (alles weitere könnt ihr hier nachlesen): Die Kapitalflussrechnung besteht typischerweise aus drei Teilen:

  • dem Cash Flow aus operativer Geschäftstätigkeit (Operating Cash Flow oder OCF)
  • dem Cash Flow aus Investitionstätigkeit
  • dem Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit

Der Mittelzufluss aus der Veräußerung von Geschäftsteilen wird nun – logischerweise – als Cash Flow aus Investitionstätigkeit behandelt (wie der Erwerb von Vermögensgegenständen auch).  Allerdings wurde ein Teil dieses Mittelzuflusses, nämlich der Veräußerungsgewinn, bereits in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt und ist so erstmal automatisch auch Bestandteil des operativen Cash Flows. 

Aus diesem Grund finden wir im operativen Teil der Kapitalflussrechnung zunächst eine Korrektur, um den im Nettogewinn enthaltenen Anteil am Cash Flow wieder herauszurechnen. Wenn man sich die Cash Flow Rechnung ganz unbedarft anschaut, dann kann dieser Aspekt schonmal etwas irritierend wirken.

Kommen wir aber nochmal auf unser kleines Beispiel zurück, um das Ganze etwas besser zu illustrieren.


Beispiel Veräußerungsgewinn #2: Effekte auf die Kapitalflussrechnung

Der Gewinn nach Steuern hatte sich durch den Verkauf des Vermögenswertes entsprechend der weiter vorne dargestellten Rechnung um 150 Mio. EUR erhöht. Da der Veräußerungserlös jedoch als Cash Flow aus Investitionstätigkeit angesehen wird, wird der operative Cash Flow zunächst um 150 Mio. EUR reduziert:

Veräußerungsgewinn in der Kapitalflussrechnung

Das heißt der Effekt der Veräußerung auf den operativen Cash Flow wird eliminiert und der gesamte Mittelzufluss, nach Steuern 1.150 Mio. EUR, wird als Cash Flow aus Investitionstätigkeit berücksichtigt.

Die Korrektur des operativen Cash Flows ist natürlich nur erforderlich, wenn die Kapitalflussrechnung vom Nettogewinn ausgeht. Startet die Rechnung direkt beim operativen Gewinn bzw. EBIT (kommt auch schonmal vor), dann ist der Veräußerungsgewinn natürlich von vornherein nicht Bestandteil des operativen Cash Flow.

Fazit

Ein Verkauf von Vermögenswerten bzw. Geschäftsteilen führt genau dann zu einem Veräußerungsgewinn, wenn der Verkaufserlös den Buchwert des Assets übersteigt (ein Erlös unterhalb des Buchwertes führt dem entsprechend zu einem Veräußerungsverlust).

Da der Veräußerungsgewinn in der Regel versteuert werden muss, wird er als nicht-operativer Gewinn (d.h. unterhalb der EBIT-Linie) in der GuV ausgewiesen.

In der Kapitalflussrechnung wird der Mittelzufluss aus dem Verkauf wiederum als Cash Flow aus Investitionstätigkeit berücksichtigt. Der im Nettogewinn enthaltene Anteil muss deshalb im operativen Cash Flow als negative Anpassung berücksichtigt werden, was auf den ersten Blick etwas irritierend wirken kann.


Geschrieben von Axel · Kategorien: Accounting, Bilanzanalyse

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