Wer sich mit Insider-Transaktionen beschäftigt und in US-Aktien investiert, der stößt früher oder später mit Sicherheit einmal auf den Begriff “10b5-1 Trading Plan“.
Und wer die Mechanik dahinter nicht kennt, interpretiert Insider-Verkäufe schnell viel dramatischer, als sie tatsächlich sind.
Deshalb heute mal ein kurzer Deep Dive: Was ist ein 10b5-1 Plan und warum ändert er die Art, wie wir Insider-Verkäufe interpretieren sollten, ganz erheblich?
Intro: Was ist ein 10b5-1 Plan?
Ganz grob gesagt handelt es sich bei einem 10b5-1 Plan um eine Möglichkeit für Unternehmensinsider einer in den USA gelisteten Gesellschaft (CEOs, CFOs, Board-Mitglieder etc.), Aktienverkäufe (oder -käufe) im Voraus zu terminieren – und zwar so, dass die eigentliche Handelsentscheidung nicht im Moment des Verkaufs selbst getroffen wird, sondern bereits deutlich vorher.
Nehmen wir einmal an, Uber-CEO Dara Khosrowshahi hält ca. 1,2 Mio. Uber-Aktien (der Wert müsste laut meinen Recherchen ungefähr der Realität entsprechen).
Er richtet gemeinsam mit seinem Broker einen 10b5-1 Plan ein, der in etwa so aussieht:
Verkaufe ab Januar jeden Monat 10.000 Aktien, sofern der Kurs über 60 USD notiert.
Aus welchem Grund Khosrowshahi die Verkaufsorder ausgibt, ob aus stuerlichen Gründen oder zur Diversifizierung seiner Investitionen etc., spielt dabei erstmal keine so wesentliche Rolle.
Entscheidend ist: Der Plan wird zu einem Zeitpunkt aufgesetzt, an dem Khosrowshahi nicht im Besitz wesentlicher, nicht öffentlicher Informationen (MNPI, „Material Non-Public Information“) ist, weshalb die Verkäufe nichts mit der Performance des Geschäfts oder irgendwelchen Insider-Informationen zu tun haben, über die nur der CEO bzw. das Top-Management Bescheid weiß.
Sobald nämlich ein 10b5-1 Plan einmal steht, führt der Broker die vordefinierten Trades einfach stur nach Vorschrift aus – unabhängig davon, was in der Zwischenzeit mit der Company und dem Aktienkurs passiert. Also z.B.:
- Uber liefert hervorragende Zahlen ab, was zu einem steilen Kursanstieg führt: Laut Plan verkauft Khosrowshahi’s Broker trotzdem weiter
- Uber liefert schwache Zahlen und der Kurs fällt: Der Broker folgt trotzdem stur seinen Instruktionen
- Uber verkündet eine Akquisition: Eine Situation, in der ein Insider in aller Regel nicht einfach Aktien abstoßen oder akquirieren kann, um von dieser Information zu profitieren. Heißt, wenn der Plan zu diesem Zeitpunkt einen Verkauf vorsieht, dann wird auch dieser (mit dem Verweis auf den 10b5-1 Plan) ausgeführt.
Der zentrale Punkt dabei: Die Investmententscheidung ist bereits getroffen worden, bevor eine ggf. relevante Insider-Information überhaupt existiert.
Warum ist ein 10b5-1 Plan für die Bewertung von Insider-Verkäufen relevant?
Stellt euch vor, ihr lest bei Reuters oder Bloomberg die folgende Schlagzeile:
Uber-CEO Dara Khosrowshahi verkauft Uber-Aktien im Wert von ca. 2 Mio. USD.
Wie ihr am folgenden Screenshot des relevanten SEC-Filings (Form 4) sehen könnt, ist das im September 2025 tatsächlich auch passiert:

Klingt erstmal potenziell bearish… die naheliegende Frage, die sich daraus unmittelbar ableitet: Warum verkauft der CEO eigentlich? Stimmt etwas am Geschäftsmodell nicht mehr, ist der Wettbewerb zu groß geworden, stehen die Margen unter Druck etc.?
Allen diesen Fragen würden wir – wären wir auch als Anteilseigner von Uber gelistet – nach einer solchen Meldung vermutlich standardmäßig nachgehen wollen.
Steht in der entsprechenden SEC-Filing allerdings, dass die Transaktion im Rahmen eines 10b5-1 Plans erfolgt ist, verliert diese Meldung einen ganz erheblichen Teil ihrer Brisanz.
Und wie ihr vielleicht an den Erläuterungen ganz unten in der Mitteilung erkennen könnt (je nachdem, welche Größe euer Screen grad hat), ist in der obigen Beispielmitteilung tatsächlich der Fall. Unter Punkt 1 der “Explanation of Responses” heißt es dort:
This transaction was made pursuant to Mr. Khosrowshahi’s existing Rule 10b5-1 plan, originally adopted on November 7, 2024 and modified on June 13, 2025.
Der Plan wurde also schon vor Monaten aufgesetzt (nämlich im November des vorangehenden Jahres).
Wie gesagt, mögliche Gründe für die Installation eines 10b5-1 Plans könnten z.B. sein: Vermögensdiversifikation, Liquiditätsbedarf zur Tilgung von Steuerschulden o.Ä.
Wir können daher grundsätzlich zwischen folgenden Insider-Transaktionen unterscheiden:
| Insider-Transaktion | Signal |
| Geplanter Verkauf via 10b5-1 | In der Regel nur schwaches Signal |
| Diskretionärer Verkauf am offenen Markt | Schon interessanter (tendenziell negativ) |
| Großer diskretionärer Verkauf kurz nach starken Zahlen | Potenziell aussagekräftig (negatives Signal) |
| CEO/CFO kauft Aktien mit eigenem Geld | Häufig deutlich stärkeres Signal (positives Signal) |
| Mehrere Führungskräfte kaufen gleichzeitig | Besonders interessant (starkes Signal) |
Daneben gibt es außerdem noch Insider-Käufe, die aus einem Long-term-Incentive-Programm resultieren (Stichwort aktienbasierte Vergütung). Die Aussagekraft dieser Transaktionen ist aus meiner Sicht allerdings ebenfalls begrenzt. Das gleiche gilt auch für größere Verkäufe von Aktien nach Ablauf der Vesting-Period.
Zusammenfassend kann man denke ich sagen: Ein routinemäßiger, planbasierter Verkauf sagt relativ wenig über die aktuelle Einschätzung des Managements zum eigenen Unternehmen bzw. zur eigenen Aktie aus.
Ein spontaner, diskretionärer Verkauf – insbesondere kurz nach starken Zahlen oder in ungewöhnlicher Größenordnung – verdient dagegen deutlich mehr Aufmerksamkeit. Insiderkäufe mit eigenem Kapital sind ohnehin meist das aussagekräftigste Signal überhaupt… es wird ja niemand zum Handeln gezwungen (wobei gerade Manager mit einem großen Eigentumsanteil schonmal das Gefühl haben könnten, mit ihren Zukäufen ein Signal setzen zu müssen… siehe z.B. Markus Braun bei Wirecard).
Peter Lynch hat das Ganze meiner Meinung nach einmal sehr gut auf den Punkt gebracht:
Insiders might sell their shares for any number of reasons, but they buy them for only one: they think the price will rise. – Peter Lynch
Einschränkung von 10b5-1 Plänen: Cooling-off-Perioden
Gewisse (aus meiner Perspektive recht sinnvolle) Einschränkungen haben die 10b5-1 Pläne allerdings schon.
So hat die SEC in den letzten Jahren beispielsweise zusätzliche Anforderungen eingeführt, mit denen ein Mißbrauch von 10b5-1 Plänen verhindert werden soll – insbesondere geht es dabei um sogenannte Cooling-off-Perioden zwischen der Einrichtung bzw. Anpassung eines Plans und der ersten tatsächlichen Transaktion. Zusätzlich legen viele Unternehmen sich selbst noch strengere interne Restriktionen auf.
Konzeptionell können wir uns die Grundidee aber trotzdem so merken:
Ich entscheide heute, dass ich in Zukunft nach diesen Regeln verkaufen werde – anstatt morgen zu entscheiden, ob ich basierend auf dem, was ich morgen weiß, verkaufen möchte.
Und genau deshalb sollten wir routinemäßige 10b5-1 Verkäufe von Führungskräften wie Khosrowshahi normalerweise nicht zwangsläufig als Ausdruck einer negativen Einschätzung zur Bewertung des eigenen Unternehmens interpretieren.
Insider-Trades (Directors’ Dealings) in Deutschland und Europa
Auch in Deutschland bzw. der EU werden Insider-Transaktionen gesetzlich geregelt. Ein direktes Pendant zum 10b5-1 Plan gibt es hierzulande allerdings nicht.
Deutsche (bzw. generell EU-) Emittenten unterliegen logischerweise nicht der SEC, sondern der EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR, Verordnung (EU) Nr. 596/2014) – und die tickt an entscheidenden Stellen anders.
Führungskräfte (“Personen mit Führungsaufgaben”, im Englischen etwas sperrig “Person Discharging Managerial Responsibilities” oder kurz PDMR, d.h. i.W. Vorstand und Aufsichtsrat) sowie nahestehende Personen und Entities (z.B. Beteiligungsgesellschaften, vermögensverwaltende GmbHs etc.) müssen jede eigene Transaktion in Aktien ihres Unternehmens binnen drei Geschäftstagen an die BaFin und das Unternehmen melden, das die Meldung dann über EQS News (früher DGAP) und/oder die eigene Webseite veröffentlicht. Das entspricht im Kern also dem, was wir aus den USA über die Form-4-Filings kennen.
Der wesentliche Unterschied zum 10b5-1:
In der EU gilt eine 30-tägige Sperrfrist vor Quartals- bzw. Jahreszahlen, in der Führungskräfte schlicht gar nicht mit Aktien des eigenen Unternehmens handeln dürfen.
Es gibt also keinen Mechanismus, mit dem man sich über einen vorab aufgesetzten Plan aus dieser Sperrfrist “herauskaufen” kann.
Die wenigen Ausnahmen sind eng gefasst, z.B. bestimmte Mitarbeiterbeteiligungsprogramme oder eine nachweisbare finanzielle Notlage mit vorheriger behördlicher Genehmigung. Diese Ausnahme kommt der Denkweise hinter 10b5-1 gedanklich noch am nächsten, ist aber kein formales Plan-System, sondern eher eine widerlegbare Vermutungsregel: Wer eine Transaktion nur in Umsetzung eines Beschlusses durchführt, der bereits gefasst wurde, bevor die Person im Besitz einer Insiderinformation war, gilt nicht automatisch als jemand, der diese Information “genutzt” hat.
Lesen wir bei einem deutschen Directors’-Dealing, dass ein Vorstand Aktien verkauft hat, fehlt uns schlicht die Information, ob es sich um einen spontanen, diskretionären Verkauf handelt oder um einen Teil einer länger geplanten, mehrstufigen Veräußerung (z.B. im Rahmen eines Vesting-Programms).
Diese Unterscheidung, die wir in den USA über die 10b5-1-Kennzeichnung direkt aus dem Filing ablesen können, müssen wir uns in Deutschland also meist selbst über den Kontext erschließen – also etwa daran festmachen, ob es sich um wiederkehrende, ähnlich große Transaktionen handelt (Hinweis auf einen automatisierten bzw. systematischen Verkauf) oder um eine einmalige, große Transaktion kurz nach wichtigen Unternehmensnachrichten (eher ein Warnsignal).
Hier nochmal die entscheidenden Unterschiede zwischen 10b5-1 und EU-Insider-Recht kurz zusammengefasst:
| 10b5-1 (USA) | Art. 9 MAR (EU/Deutschland) | |
| Struktur | Formaler, registrierter Plan mit Broker, Cooling-off-Periode und klaren SEC-Vorgaben | Keine standardisierte Plan-Struktur – Einzelfallnachweis |
| Zeitpunkt der Prüfung | Vorab als „Safe Harbor” etabliert | Meist erst nachträglich als Verteidigung im Streitfall relevant |
| Handel in Blackout-Perioden | Möglich, wenn Plan vorher aufgesetzt wurde | In der Closed Period grundsätzlich generell untersagt |
| Öffentliche Kennzeichnung als „Plan” | Ja, wird in Filings oft explizit als 10b5-1-Trade markiert | Nein, es gibt kein vergleichbares Kennzeichen in Directors’-Dealings-Meldungen |
Bottom Line
Ein 10b5-1 Plan trennt die eigentliche Entscheidung zum Verkauf von Aktien des eigenen Unternehmens zeitlich von der Ausführung – die Entscheidung fällt, bevor kursrelevante Informationen bekannt werden.
Insider-Verkäufe im Rahmen eines solchen Plans stellen in aller Regel nur ein schwaches Signal dar, weil sie nicht mit potenziell negativen Entwicklungen im Unternehmen zusammenhängen (mögliche Gründe: Diversifikation, Steuern, Liquidität).
Deutlich aussagekräftiger sind diskretionäre, ungeplante Verkäufe… bzw. Insider-Käufe mit eigenem Kapital (also nicht im Rahmen der aktienbasierten Vergütung).
Bevor wir also einen Insider-Verkauf vorschnell als bearishes Signal werten, lohnt sich immer ein genauerer Blick auf die vorhandenen Filing-Details bzw. eine Analyse der Hintergrundinfos.
Im europäischen Recht gibt es keine zum 10b5-1 Plan äquivalente Regelung. Stattdessen wird bei uns mit so genannten Sperrfristen gearbeitet, was dazu führt, dass wir als Investoren aus den Directors’ Dealings nicht unmittelbar so konkrete Rückschlüsse ziehen können, wie aus einem 10b5-1 Plan.