Lebensversicherungen

Anlageklassen (Teil 3): Lebensversicherungen

Lebensversicherungen

Inhalt

Dies ist Teil 3 meiner Artikelreihe zu den verschiedenen Anlageklassen: Versicherungen (im Speziellen Lebensversicherungen).

Lebensversicherungen

Ich bin mir nicht sicher, ob Lebensversicherungen, also Risikolebens- oder Kapitallebensversicherungen, überhaupt als Anlageform gelten sollten. Aus meiner Sicht handelt es sich hierbei eher um Produkte für die Risikoabsicherung, die mit Investitionen nichts zu tun haben. Da viele Menschen in Deutschland allerdings eine solche Versicherung besitzen, gehe ich hier kurz darauf ein.


Die Risikolebensversicherung dient nur der Risikoabsicherung

Wenn wir lange leben, dann haben wir von einer Risikolebensversicherung eigentlich gar nichts. Denn diese zahlt einen vorab vereinbarten Betrag nur im Falle unseres Ablebens an unsere Hinterbliebenen. Es kann natürlich Sinn machen, eine solche Versicherung abzuschließen, z.B. wenn du der einzige Verdiener im Haushalt bist oder wenn die Hypothek auf eurem Haus von deinem Partner nicht allein abbezahlt werden kann.

Bei Immobilieninvestitionen verlangt übrigens die kreditgebende Bank ab einem bestimmten Betrag oft den Abschluss einer Risikolebensversicherung. Bei mir war das ab einem Schuldenstand von ca. 500.000 EUR der Fall. Und das gilt selbst dann, wenn die Kreditraten, wie bei meinen vermieteten Eigentumswohnungen, komplett durch die Mieten gedeckt werden. In manchen Fällen muss man also einfach eine solche Versicherung haben.

Die Entscheidung eine Risikolebensversicherung abzuschließen hat aber aus meiner Sicht nichts mit Investieren zu tun. Jedenfalls hilft uns die Risikolebensversicherung nicht auf unserem Weg in die finanzielle Unabhängigkeit.


Die Kapitallebensversicherung ist als Investment unattraktiv

Anders sieht es, jedenfalls theoretisch, mit der Kapitallebensversicherung aus. Im Falle unseres vorzeitigen Todes funktioniert die Kapitallebensversicherung wie eine Risikolebensversicherung, d.h. in einem solchen Fall bekämen unsere Hinterbliebenen die Versicherungssumme ausbezahlt.

Sollten wir allerdings nicht vorzeitig sterben (was zu hoffen ist), dann bekommen wir nach Ablauf der Versicherungsdauer (in der Regel 25-30 Jahre) einen Betrag ausgezahlt.

Ich schreibe hier bewusst “einen Betrag”, weil die Berechnung dessen, was wir am Ende von der Versicherung erhalten, recht kompliziert ist. Im Versicherungsvertrag wird neben der Versicherungsdauer auch die Versicherungssumme, der Garantiezins und die jährliche Rate festgelegt.

Die Funktionsweise der Kapitallebensversicherung ist nun wie folgt: Zunächst mal wird die Versicherungssumme aufgeteilt in

  • einen Sparanteil – der Betrag, der mindestens mit dem Garantiezins von 1,25% verzinst wird. Wenn die Versicherung euer Geld so gut anlegt, dass sie signifikant mehr Rendite erzielt als 1,25%, dann bekommen wir ggf. auch einen Anteil an diesem “Überschuss” ausbezahlt
  • einen Risikoanteil – Dieser Teil wird von der Versicherung für den Fall auf die Seite gelegt, dass sie die Versicherungssumme an die Hinterbliebenen ausschütten muss.
  • einen Kostenanteil – Dieser Teil wird von der Versicherung zurückgelegt, um die laufenden Kosten zu decken. Laut Verbraucherzentrale (http://www.vzsh.de/Kapitallebensversicherungen) sprechen wir hier über laufende Kosten in Höhe von 3% des Sparbetrags. Die 5% Provision für den Versicherungsmakler sind da noch gar nicht mit drin

Risikoanteil und Kostenanteil sind für uns verloren, diese behält die Versicherung ein. Den Sparanteil inkl. Zinsen und ggf. Überschussanteil bekommen wir ausbezahlt. Wenn wir uns allein die Abschlussgebühren, laufenden Kosten und niedrige Verzinsung ansehen, dann wird auch ohne aufwendiges Rechnen ziemlich deutlich, dass dieses Konzept keine attraktive Anlage sein kann. Die laufenden Verwaltungskosten von 3% sind ja schon höher als der garantierte Zins von 1,25%.

Der Zins ist übrigens so niedrig, damit die Versicherungen nicht pleite gehen, weil sie uns mehr auszahlen müssen, als sie selbst an Rendite erwirtschaften. Dies ist vom Gesetzgeber so festgelegt worden. Aufgrund der strikten Vorgaben bzw. der Verwaltung des Geldes dürfen Versicherungen selbst nämlich auch nur in vergleichsweise sichere Anlageformen wie Anleihen und Renten investieren.

Einen sehr interessanten Vergleich hat Max Otte in seinem Buch “Investieren statt Sparen” gezogen. Er vergleicht nämlich die langfristige Rendite einer Kapitallebensversicherung mit der Rendite der Allianz-Aktie, einem Unternehmen das solche Versicherungen anbietet. Eine Investition in Allianz-Aktien hat langfristig eine Rendite von über 10% pro Jahr gebracht und somit ein Vielfaches der Kapitallebensversicherung.

Wir sollten uns also nicht vom einem wortgewandten Versicherungsvertreter zum Abschluss einer Kapitallebensversicherung überreden lassen.


Weitere Teile dieser Artikelreihe

Hier die Übersicht über die anderen Anlageklassen bzw. weiteren Teile dieser Artikelreihe:

1 Kommentar zu „Anlageklassen (Teil 3): Lebensversicherungen“

  1. Das ist was Wahres dran. Mittlerweile verliert man als Otto-Normalverbraucher den Überblick über den ganzen Versicherungsdschungel. Da hat ein redegewandter Versicherungsmakler gute Karten.

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Weitere relevante Artikel zum Thema

Warenkorb
Nach oben scrollen