Related Party Transactions: Definitionen, Erklärungen und Beispiele

Related Party Transactions

Inhalt

Related Party Transactions (RPT)

Die Begriffe “Related Party Transactions” bzw. “Beziehungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen” beziehen sich auf Geschäfte oder Vereinbarungen zwischen zwei Parteien, die durch eine bereits bestehende Geschäftsbeziehung oder ein gemeinsames Interesse miteinander verbunden sind und bei denen eine oder mehrere Personen auf beiden Seiten einen gewissen Einfluss nehmen können.

In der Praxis arbeiten Unternehmen natürlich regelmäßig mit anderen Unternehmen (Zulieferern, Händlern etc.) zusammen, zu denen sie bereits eine auf Vertrauensbasis beruhende Geschäftsbeziehung aufgebaut haben und mit denen es ähnliche Interessenlagen gibt. Wenn sich aber die handelnden Personen auf beiden Seiten allerdings überschneiden, dann könnte es problematisch werden.

Obwohl Geschäfte mit verbundenen Parteien also an sich erstmal nicht illegal sind, können sie Interessenkonflikte hervorrufen oder – im Extremfall – tatsächlich auch in illegalen Handlungen münden… nämlich dann, wenn die Transaktionen zwischen den Parteien nicht mehr “at arm’s length”, also zu fairen Marktpreisen über die Bühne gehen und es einzelne Personen gibt, die davon auf Kosten anderer profitieren.

Aus diesem Grund müssen börsengelistete Unternehmen diese Geschäfte regelmäßig monitoren und ggf. auch offenlegen.


Intro 1: Was sind Related Parties?

Um besser zu verstehen, was Related Party Transactions genau sind, sollten wir einmal definieren, was eigentlich eine “Related Party”, also eine verbundene oder nahestehende Partei oder Person, genau ist.

Definiert wird die Related Party auf Basis der bekannten Rechnungslegungsstandards IFRS (in diesem Fall insbesondere IAS24 sowie 28 wie auch IFRS10) und US GAAP. Auch wenn beide Standards – wie immer – etwas voneinander abweichen, ist die generelle Stoßrichtung in beiden Fällen die gleiche.

Zunächst mal kann es sich bei einer “nahestehende Partei” sowohl um eine natürliche, als auch um eine juristische Person handeln (wobei letzteres im Hinblick auf tatsächlich illegale Transaktionen natürlich eher vorkommt). IFRS unterscheidet hier im Grunde zwei verschiedene Möglichkeiten für ein “Nahestehen”, hier einmal beispielhaft dargestellt für eine Geschäftsbeziehung zwischen Unternehmen A (Verkäufer) und Unternehmen B (Käufer). Bei den Unternehmen A und B handelt es sich um “Related Parties”, wenn eine der folgenden Prämissen erfüllt ist:

  1. Es gibt eine organschaftliche oder dienstvertragliche Verquickung: Der Geschäftsführer von B könnte z.B. gleichzeitig Aufsichtsrat von A sein
  2. Es gibt gesellschaftsrechtliche Verbindungen: Der Geschäftsführer von B könnte z.B. gleichzeitig (Mit)Eigentümer von A sein (als Grenzwert wird hier oft eine Beteiligungshöhe von mindestens 20% angesetzt)

Definition Related Party: Beispiele für organschaftliche und gesellschaftsrechtliche Verbindungen

Die gleiche Logik gilt auch (und insbesondere) für familiäre Verbindungen. Wenn also ein Familienangehöriger (Bruder, Schwester, Sohn, Tochter, Ehefrau, Cousine etc.) eine gesellschaftsrechtliche, organschaftliche etc. Verbindung zum Unternehmen A hat (Eigentumsanteile, Schlüsselposition mit Entscheidungsgewalt etc.), dann wird daraus ebenfalls ein Nahestehen zum Unternehmen B begründet.

Related Party Transactions - Familiäre Beziehungen

Definition Related Party: Beispiel gesellschaftsrechtliche familiäre Verbindung

Unternehmen A und B gelten übrigens auch als sich nahestehend, wenn Unternehmen A (teilweise) Unternehmen B gehört bzw. unter Umständen auch, wenn beide Unternehmen die gleiche Muttergesellschaft haben.

Wie wir anhand der vielen Skandale in Bezug auf Bilanzmanipulationen (illegaler Art wohlgemerkt) gelernt haben, nutzen Manager mit einer hohen kriminellen Energie oft auch ehemalige Geschäftspartner, Bekannte etc., um Firmen zu gründen, mit denen dann Geschäftsbeziehungen aufgenommen werden. Solche Verbindungen sind extrem schwer nachweisbar und fallen darüber hinaus auch nicht unter die Veröffentlichungspflicht nach IFRS / US GAAP.

Womit wir bereits bei den konkreten Transaktionen wären.


Intro 2: Was sind Related Party Transactions (RPTs)?

Ganz simpel ausgedrückt, handelt es sich bei “Related Party Transactions” bzw. “Beziehungen zwischen nahestehenden Unternehmen und Personen” schlicht und einfach um konkrete Geschäftsbeziehungen zwischen den oben erläuterten Related Parties.

Wenn es sich bei den beiden Vertragspartnern um nahestehende Parteien handelt, dann können quasi alle möglichen Arten von Geschäften als Related Party Transactions mit Veröffentlichungspflicht zählen, also z.B.:

  • Käufe und Verkäufe von Unternehmen bzw. Unternehmensteilen
  • die Erbringung von Dienstleistungen
  • Käufe und Verkäufe von Grundstücken
  • Käufe und Verkäufe von Rohstoffen, Produkten und anderen Waren (fertigen und unfertig)
  • das Eingehen von Dauerschuldverhältnissen
  • der Abschluss von Pacht- bzw. Mietverträgen
  • Finanzierungs- und Investitionsvereinbarungen
  • Produktionsverlagerungen bzw. -änderungen
  • etc.

Ausnahmen gelten hier für den Fall, dass es sich bei der nahestehenden Partei um eine 100%ige Tochtergesellschaft handelt… und auch für Situationen, in denen per Satzung eine offizielle Zustimmung der Transaktion durch die Hauptversammlung erfolgen muss.

Des weiteren werden alle Geschäfte,  die im ordentlichen Geschäftsgang und zu marktüblichen Bedingungen mit nahestehenden Parteien getätigt werden , nicht als Related Party Transactions eingestuft.

Der Begriff “ordentlicher Geschäftsgang” bedeutet in diesem Fall, dass es sich um keine nach Inhalt, Umfang und Häufigkeit außergewöhnlichen Geschäfte handelt. “Marktüblich” bedeutet, dass die Transaktion “at arm’s length”, also zu Konditionen, wie sie mit einem unabhängigen Dritten ebenfalls vereinbart worden wären, durchgeführt wurde (idealerweise ist dieser Aspekt festzumachen an einem öffentlich zugänglichen Marktpreis oder Ähnlichem).


Pflicht zum Monitoring und zur Veröffentlichung von RPTs

Wie gesagt sind Related Party Transactions zunächst mal nicht illegal. Aufgrund des möglichen Interessenkonflikts müssen die wesentlichen Transaktionen mit nahestehenden Parteien (Anhaltspunkt sind hier kumuliert mindestens 1,5% der Bilanzsumme mit einer einzigen Partei) aber per Unternehmensmitteilung (ggf. sogar Ad-hoc) veröffentlicht und im Geschäftsbericht transparent dargestellt werden, sodass sich die anderen Eigentümer bzw. Aktionäre in ausreichendem Maße über die Substanz der Geschäftsbeziehungen informieren können.

Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet neben dem IFRS-Standard IAS 24 in Deutschland der §111c de Aktiengesetzes sowie insbesondere auch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrrechteichtlinie (ARUG II).

Für die zu erhebenden und zu veröffentlichenden Informationen gibt es dem entsprechend ebenfalls konkrete Regeln bzw. Anhaltspunkte. Festgehalten werden müssen insbesondere

  • die Art des Verhältnisses zu den nahstehenden Parteien
  • die Namen der nahestehenden Parteien
  • das Datum der Transaktionsabschlüsse
  • die Transaktionswerte

Diese Anforderungen führen dazu, dass jedes im regulierten Markt gelistete Unternehmen einen internen Prüf- bzw. Monitoring-Prozess für solche Transaktionen etablieren muss, welcher typischerweise in vier Schritten abläuft.

  • Erfassung: Im ersten Schritt muss das Unternehmen jede Transaktion mit nahestehenden Unternehmen und Personen, die oberhalb des oben angegebenen Schwellenwerts liegen, erfassen
  • Bewertung: Im zweiten Schritt muss jede Transaktion entsprechend unabhängig bewertet werden (Marktüblichkeit etc.). Unabhängig bedeutet in diesem Fall, dass alle beteiligten nahestehenden Personen (die Related Parties) von der Prüfung ausgeschlossen werden (entsprechend §111a AktG)
  • Prüfung und Freigabe: Anschließend (Schritt 3) muss die Transaktion – wierder unabhängig – durch den Aufsichtsrat  bzw. den Ad-hoc Ausschuss geprüft und freigegeben werden
  • Veröffentlichung: Schlussendlich erfolgt dann die Veröffentlichung der Transaktion auf der Internetseite der Gesellschaft bzw. über eine Agentur wie z.B. DGAP bzw. EQS News (ad-hoc, wenn Insiderinformationen enthalten sind)
Related Party Transactions - Monitoring Prozess

Monitoring-Prozess bis zur Veröffentlichung einer Related Party Transaction (vereinfacht)

Hier einmal ein Beispiel einer Mitteilung über Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen von der Adler Real Estate AG:

Related Party Transaction Adler Group

Veröffentlichung der Adler Real Estate AG gemäß §111c AktG; Quelle: DGAP

Wie ihr sehen könnt, kauft die Adler Real Estate AG über eine nicht genannte Tochtergesellschaft ca. 1.400 Wohnungen von der eigenen Muttergesellschaft, der Adler Group SA. Dieser Vorgang ist allein schon aufgrund der Tatsache, dass es sich um einen Verkauf von Unternehmensteilen handelt, keine Transaktion, die im Rahmen des ordentlichen Geschäftsgangs stattfindet… und damit klar als Related Party Transaction einzustufen. Die Marktüblichkeit schein durch das vorliegende Gutachten von CBRE allerdings gegeben zu sein.


Beispiel zum Verständnis: Mögliche versteckte Related Party Transactions bei Immobilien oder PV-Anlagen

Wie oben schonmal kurz angerissen, sind Related Party Transactions immer dann problematisch, wenn eine Transaktion bzw. eine Geschäftsbeziehung zwischen Related Parties nicht “at arm’s lenth” (also zu fairen Marktpreisen) stattfindet. In einem solchen Fall ist die Wahrscheinlichkeit, dass über die Verbindung zwischen den Unternehmen keine Transparenz geschaffen wird, verhältnismäßig hoch.

Ein aus meiner Sicht gutes praktisches Beispiel aus dem privaten Bereich, bei dem ein Problem mit Related Party Transactions im weiteren Sinne auftreten könnte, ist der Verkauf einer PV-Anlage oder einer Immobilie als Steuersparmodell (z.B. eine denkmalgeschützte Immobilie) durch einen Projektentwickler.

In einem solchen Modell wird dem Anleger oft ein All-Inclusive-Paket angeboten. Das bedeutet im Grunde genommen, dass der Käufer der Anlage bzw. der Immobilie nicht nur die Assets ersteht, sondern ggf. auch eine ganze Reihe an langlaufenden Verträgen mit verschiedenen Dienstleistern mit erwirbt (z.B. einen Wartungsvertrag, einen Verwaltervertrag oder einen Vertrag mit einem Hausmeisterservice).

Was nun, wenn die Firma, die die Hausverwaltung oder den Hausmeisterservice übernimmt, einem Verwandten oder einem sehr guten Bekannten des Projektentwicklers gehört? Der Anreiz, den Eigentümern für ein paar Jahre lang (solange der Vertrag läuft) überhöhte Servicepauschalen in Rechnung zu stellen und diese Verbindung untereinander eher nicht an die große Glocke zu hängen ist aus meiner Sicht in einem solchen Fall relativ hoch. Gerade im Immobilienbereich gibt es eine ganze Reihe solcher Möglichkeiten (und tendenziell nur wenig Transparenz).


Potenzielle Bilanzfälschung: Nicht veröffentlichte Related Party Transactions

Wenn Transaktionen mit Related Parties bewusst nicht veröffentlicht bzw. transparent gemacht werden, um mögliche illegale Handlungen bzw. Übervorteilungen der Aktionäre zu verschleiern, sind sie in den meisten Fällen nur sehr schwer bzw. mit viel Aufwand bzw. Primär-Research überhaupt nachzuweisen.

Dies ist vor allem deshalb der Fall, weil solche Transaktionen erstmal keine wirklich offensichtlichen Auswirkungen auf die Bilanz haben, sondern nur mittelbar zu erahnen sind.


Beispiel Steinhoff International und Campion Capital

Ein aus meiner Sicht sehr anschauliches Beispiel für eine möglicherweise nicht öffentlich gemachte Related Party Transaction bietet die Beziehung zwischen der Steinhoff International, ehemals nach IKEA der zweitgrößte Möbelkonzern in Europa, und der Campion Capital SA.

Laut der Analyse von Viceroy Research (der Research-Firma von Fraser Perring, die auch den Wirecard-Skandal mit aufgedeckt hat), wurden Campion Capital sowie auch einige andere Unternehmen, mit denen Steinhoff Geschäfts machte,  von so genannten Insidern, also Personen mit direkten Verbindungen zum damaligen Steinhoff-Management, kontrolliert  und dazu genutzt, die Ergebnisse von Steinhoff künstlich aufzuhübschen (ohne, dass es tatsächlich zu Zahlungen in die eine oder andere Richtung gekommen wäre). Einer dieser Insider war beispielsweise der langjährige CEO von Steinhoff, Siegmar Schmidt.

Hier die wesentlichen Zusammenhänge einmal grafisch dargestellt:

Steinhoff - Related Party Transactions

Funktionsweise der Related Party Transactions bei Steinhoff International; Quelle: In Anlehnung an Viceroy Research

Was passierte hier also genau? Im Grunde genommen akquirierte eine mehrheitlich kontrollierte Beteiligung von Campion Capital (die GT Branding Holding SARL) ein Unternehmen (die GT Global Trademarks) von Steinhoff und finanzierte den Kauf mit einem Darlehen, welches die Firma ebenfalls von Steinhoff erhielt (sozusagen ein Verkäuferdarlehen)… wahrscheinlich mit den folgenden (positiven) Effekten auf die GuV von Steinhoff:

  1. Steinhoff konnte einen (nicht zahlungswirksamen) Ertrag aus der Veräußerung von Unternehmen (Veräußerungsgewinn) verbuchen – einmalig
  2. Steinhoff konnte Zinseinkünfte aus dem an die GT Branding Holding vergebenen Kredit verbuchen (mutmaßlich ebenfalls nicht zahlungswirksam) – nachhaltig

Und hier der Beleg, dass im Grunde kein Cash geflossen ist (und dass es sich tatsächlich um Related Party Transactions handelte, obwohl diese im Steinhoff Geschäftsbericht nicht angegeben worden waren):

Steinhoff Related Party Transactions Viceroy

Auszug aus der Bilanz von GT Branding Holding SARL nach Durchführung der Transaktion; Quelle: Viceroy Research

Wie ihr sehen könnt, hat GT Branding Holding von Steinhoff ein Darlehen in Höhe von ca. 810 Mio. CHF in Anspruch genommen (Passivseite der Bilanz), von denen ca. 490 Mio. CHF für die Akquisition in die Beteiligung geflossen sind und 320 Mio. CHF noch nicht vom Kreditgeber (einer Related Party wohlgemerkt) ausbezahlt wurden (Aktivseite der Bilanz). Die entsprechenden Nachweise, die belegen, dass es sich beim Kreditgeber tatsächlich um eine 100%ige Tochter der Steinhoff International handelte, könnt ihr bei Interesse im Viceroy-Report einsehen.

Die Related Party Transactions wurden also dazu genutzt, um den Anteilseignern von Steinhoff einen höheren Gewinn präsentieren zu können, als eigentlich erwirtschaftet wurde. Andere Legaleinheiten wurden übrigens auch für andere illegale Bilanzmanipulationen verwendet, u.a. auch dazu, Verluste aus dem Konsolidierungskreis von Steinhoff herauszuverschieben.


Beispiel Wirecard und Al Alam

Ein weiteres ähnlich gelagertes Beispiel für Related Party Transactions könnte auch in der Geschäftsbeziehung der Wirecard AG (bzw. ihrer Tochtergesellschaften Cardsystems Middle East und Wirecard UK & Ireland) zum in Dubai ansässigen so genannten Drittpartner Al Alam zu finden sein. Tatsächlich ist nicht bekannt, welche Verbindungen zwischen den handelnden Personen bei Wirecard und Al Alam genau bestanden. Dass es sich bei Al Alam aber irgendwo um ein Unternehmen gehandelt haben muss, das indirekt von Wirecard bzw. von Wirecard nahestehenden Personen kontrolliert wurde, ist relativ klar. Darüber hinaus ist es auch nicht besonders schwierig, ein Unternehmen in Dubai auch aus Deutschland heraus zu gründen… eine solche Dienstleistung wird von verschiedenen Firmen auch hierzulande angeboten).

Diese [Insider] wollen zudem den Eindruck gewonnen haben, dass Wirecards Statthalter in Dubai im Kern die Geschäfte von Al Alam gelenkt hat. – Wirtschaftswoche (15.5.2020)

Key Take Aways

Bei “Geschäften mit nahestehenden Unternehmen und Personen” handelt es sich um Geschäfte oder Vereinbarungen zwischen zwei Parteien, die durch eine bereits bestehende Geschäftsbeziehung miteinander verbunden sind und bei denen eine oder mehrere Personen (natürlich oder juristisch) auf beiden Seiten einen gewissen Einfluss ausüben können.

Dieser Einfluss kann insbesondere durch eine Bekleidung offizieller Ämter (z.B. Geschäftsführer- oder Aufsichtsratsposten) oder eine direkte Equity-Beteiligung begründet werden. Eine indirekte Einflussnahme – über verwandte Personen etc. – ist hier explizit mit eingeschlossen.

Obwohl Related Party Transactions an sich erstmal nicht illegal sind, bergen sie natürlich ein hohes Potenzial für Interessenkonflikte. Aus diesem Grund müssen börsengelisteten Unternehmen auch alle relevanten Related Party Transactions monitoren und außerdem in bestimmten Fällen zeitnah (ggf. sogar ad-hoc) veröffentlichen.

Im Grunde genommen muss also der Nachweis erbracht werden, dass die Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen zu marktgängigen Konditionen durchgeführt und die restlichen Aktionäre nicht übervorteilt wurden.

Wie das obige Steinhoff-Fallstudie zeigt, stellen nicht öffentlich gemachte Transaktionen zwischen Related Parties aufgrund ihrer Intransparenz und Flexibilität eine ideale Möglichkeit dar, um Unternehmensgewinne zu manipulieren. Eine solche illegale Bilanzfälschung kann allerdings in vielen Fällen erst nach intensiven forensischen Analysen tatsächlich aufgedeckt werden. Eine typische Bilanz kann hier in vielen Fällen bestenfalls erste Anhaltspunkte bieten.


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