Produkthaftung und Berücksichtigung für die Unternehmensbewertung

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Produkthaftung

Das Thema Produkthaftung in den USA ist gerade aufgrund des Dieselskandals rund um VW und die anderen deutschen OEMs sowie aufgrund der Klagen gegen Monsanto bzw. die Bayer AG wegen des Unkrautvernichtungsmittels Roundup hierzulande ziemlich aktuell.

Wie aber funktionieren die Verfahren in den USA genau und wie können wir solche Rechtsrisiken im Rahmen der Unternehmensbewertung am besten berücksichtigen bzw. abschätzen? Auf diese und andere Fragen möchte ich in diesem Artikel gerne einmal eingehen.


Take Aways

  • Produkthaftung bedeutet, dass ein Hersteller für Schäden, die durch sein Produkt bei anderen entstanden sind, haften, also Schadenersatz leisten, muss
  • In den USA können auch im Zivilrecht Strafen über das Maß der eigentlichen Schädigung hinaus verhängt werden (so genannte “Punitive Damages”)
  • In den USA entscheiden in der ersten Instanz Laien-Jurys über Verurteilung und Strafmaß. Oft wird in der zweiten Instanz zwar die Höhe der Strafe angepasst, nicht aber die Verurteilung selbst aufgehoben
  • Die Anwälte der Anklage sammeln in der Regel proaktiv (d.h. über Werbeanzeigen etc.) eine große Anzahl an Klägern ein (oft mehrere Zehntausende), um die Vergleichssumme und damit ihre eigene Provision zu erhöhen. In der Regel haben aber weder Kläger noch Unternehmen ein Interesse am Durchprozessieren aller Verfahren und es werden Vergleiche geschlossen
  • Im Pharma-Bereich bewegen sich diese Vergleiche oft zwischen ca. 100.000 und 200.000 USD je Kläger in Abhängigkeit davon, wer die ersten 5-7 Musterprozesse mehrheitlich gewonnen hat
  • Für die Berücksichtigung des Rechtsrisikos aus Produkthaftung im Rahmen der Unternehmensbewertung benötigen wir eine Einschätzung der Schadenersatzsumme, des Eintrittszeitpunkts sowie der Eintrittswahrscheinlichkeit

Was ist Produkthaftung?

Fangen wir aber mal am Anfang an und versuchen zunächst zu verstehen, was Produkthaftung eigentlich ist. In vielen Ländern und Regionen – unter anderem auch in den USA und in der EU – gibt es ein so genanntes Produkthaftungsgesetz, in dem geregelt ist, inwiefern der Hersteller eines Produkts für Schäden haften muss, die ein Käufer oder Endkunde durch die Nutzung dieses Produkts erfahren hat (z.B. weil es fehlerhaft war oder der Hersteller nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt bzw. den Gebrauch des Produkts nicht in ausreichendem Maße erklärt hat).

Der Begriff Schaden kann sich hier übrigens auf Körper und Gesundheit, aber auch auf die Beschädigung einer anderen Sache beziehen.

In den folgenden Abschnitten möchte ich einmal separat auf die einzelnen Spezifika eingehen, die sich aus dem US-amerikanischen Produkthaftungsrecht ergeben. Im einzelnen möchte ich versuchen, die folgenden Fragen zu beantworten:

  • Wie hoch sind die möglichen Strafen?
  • Wer entscheidet über das Strafmaß und welche Rolle haben die Geschworenengerichte?
  • Wie hoch sind typischerweise die Verfahrenskosten für Kläger und Unternehmen?
  • Wie ist der zeitliche Ablauf eines Produkthaftungsverfahrens?
  • Welche Rolle spielen die so genannten Sammelklagen im Rahmen der Produkthaftung?
  • In welchen Fällen werden außergerichtliche Vergleiche geschlossen und die hoch sind die Zahlungen in der Regel?
  • Wann sind eigentlich die US-Gerichte überhaupt zuständig?

Um aber nochmal kurz zusammenzufassen: Grundsätzlich bedeutet Produkthaftung also, dass der Hersteller eines Produkts verpflichtet ist, einer durch das Produkt geschädigten Person den entstandenen Schaden zu ersetzen.


Zuständigkeit eines US-Gerichts

Interessanterweise kann ein US-Gericht auch dann zuständig sein, wenn ein Unternehmen überhaupt keine Tochtergesellschaft oder Ähnliches in den USA hat. Es ist aber schon so, dass zwischen dem beklagten Unternehmen und dem jeweiligen Bundesstaat in dem die Klage eingereicht wird, so genannte “minimum contacts” bestehen müssen.

Dies kann bereits dann gegeben sein, wenn das Unternehmen das Produkt im Rahmen des Vertriebs aktiv in den Handel gebracht hat oder aber davon ausgehen muss, dass das Produkt irgendwie auch in den entsprechenden Bundesstaat gelangen könnte.


Mögliche Strafen in den USA: Punitive Damages

Für die USA gilt die Regel, dass ein Kläger Schadenersatz in mehrfacher Höhe verlangen und diesen auch zugesprochen bekommen kann. Das US-amerikanische Zivilrecht erlaubt also explizit auch Strafen über den entstandenen Schaden hinaus, weil damit eine abschreckende Wirkung erzielt werden soll.

Dies ist auch der Hauptgrund, warum das Thema Produkthaftung bei Unternehmen vor allem in den USA für Probleme sorgen und teilweise Strafen (je Fall) in dreistelliger Millionenhöhe nach sich ziehen kann.

Die über den eigentlichen Schaden hinaus durch das Gericht verhängte Strafe wird übrigens als “Punitive Damage” bezeichnet, was soviel bedeutet wie Strafschadenersatz.

Die Ergebnisse bzw. Schadenersatzansprüche aus einzelnen Verfahren (z.B. 80 Mio. USD, die einer Person zugesprochen wurden) im Zusammenhang mit der Anzahl anhängiger Klagen (z.B. aktuell ca. 11.000 im Falle von Bayer) sind übrigens kein guter Anhaltspunkt für die Höhe der Vergleichssumme, die schlussendlich außergerichtlich zwischen Klägern und Unternehmen ausgehandelt werden wird.

Produkthaftungsverfahren: Geschworenengerichte

Produkthaftungsverfahren in den USA werden in der ersten Instanz von Geschworenengerichten entschieden. Das heißt über Verurteilung und Strafmaß entscheidet eine Laien-Jury, die je nach Bundesstaat einstimmig oder mit 3/4-Mehrheit entscheiden muss. Der Richter hat in solchen Verfahren hauptsächlich die Aufgabe eines Moderators, der sicherstellt, dass die Beweise richtig aufgenommen und die Zeugen richtig vernommen werden.

In den folgenden Berufungsverfahren sind dann weder Kläger anwesend noch gibt es eine Jury. Die Verhandlungen werden ausschließlich von professionellen Anwälten und Richtern verhandelt. Dies sollte allerdings nicht zu stark bewertet werden, denn eine einmal gefällte Jury-Entscheidung hat in den USA ein hohes Gewicht. Es ist also unwahrscheinlich, dass ein Richter im Berufungsverfahren das Urteil komplett aufhebt. Im Grunde genommen gibt es hier für die Verteidigung also noch zwei Optionen:

  1. Die Verteidigungsseite ist in der Lage, Verfahrensfehler aufzudecken, was unter Umständen zu einer Einstellung des Prozesses (oder einer Rückgabe an das Geschworenengericht) führen kann
  2. Die Verteidigung erreicht eine Minderung der Schadenssumme, aber in der Regel nicht die komplette Aufhebung des Jury-Urteils

Der aktuelle Prozess gegen Bayer bzw. Monsanto bzgl. des Unkrautvernichtungsmittels Roundup ist hier ein gutes Beispiel: Wurden dem Kläger im ersten Prozess durch die Geschworenen noch 289 Mio. USD zugesprochen, reduzierte der Richter im Berufungsverfahren die Strafe auf 78 Mio. USD, ohne das eigentliche Urteil allerdings aufzuheben oder zu revidieren.


Produkthaftung: Verfahrenskosten

Bei der Anstrengung eines Verfahrens, das mit einer Produkthaftung zu tun hat, entsteht für einen Kläger so gut wie kein finanzielles Risiko. Dass das so ist, dafür gibt es vor allem drei Gründe:

  • eine Klage kann bereits für ein paar 100 USD eingereicht werden
  • die weiteren Verfahrenskosten werden zunächst von spezialisierten Anwälten getragen, die auf Provisionsbasis arbeiten
  • die Unternehmen müssen ihre Gerichtskosten in jedem Fall selbst tragen, auch wenn sie den Prozess später gewinnen sollten (dies ist das so genannte American Rule)

Die Anwälte der Anklage gehen also erstmal ein recht hohes Risiko ein. Auf der anderen Seite liegen die Provisionen in der Regel irgendwo zwischen 20 und 40% der Schadenersatzsumme. Das ist auch der Hauptgrund, warum die Anwälte versuchen, im Rahmen von Sammelklagen so viele Kläger wie möglich mit ins Boot zu holen… aber dazu später mehr.

Für die beklagten Unternehmen können für über mehrere Jahre laufende Prozesse (5-7 Musterprozesse) schonmal ein paar Millionen USD an Gerichtskosten zusammenkommen. Zusätzlich dazu kommt noch der Aufwand für das Zusammentragen von Beweismaterial, welches die Unternehmen den Klägern auf Basis des so genannten “Pre-trial Discovery” zur Verfügung stellen müssen. Verglichen zu den verhängten Strafen bzw. den typischen Vergleichssummen sind das aber in der Regel Peanuts.


Format: Sammelklagen

Ansprüche einer Vielzahl von Geschädigten können in den USA mit Hilfe einer im deutschen Recht noch recht unbekannten Sammelklage (Class Action) gebündelt werden.

In den USA gibt es darüber hinaus eine ganze Reihe an Kanzleien, die sich auf Fälle mit Bezug auf Produkthaftung spezialisiert haben. Aufgrund der speziellen Vergütungsregeln – die Anwälte arbeiten rein auf Provisionsbasis – versuchen diese Kanzleien, so viele Kläger wie möglich dazu zu bewegen, sich einer Sammelklage anzuschließen.

Zu diesem Zweck schalten die Kanzleien sogar extra Werbung in Zeitungen und auf Werbetafeln. Hier ein paar Beispiele solcher Werbeanzeigen für den Bayer/Monsanto Fall:

Produkthaftung - Werbeanzeigen zum Anwerben von Klägern

Werbeanzeigen zum Anwerben von Klägern für Sammelklagen gegen Monsanto; Quelle: Presserecherche

Auf diese Weise kommt oft sehr schnell eine recht große Anzahl an Klägern zusammen… in vielen Fällen sogar mehrere Zehntausend. Für die Anwälte der Anklage bedeutet eine größere Anzahl an Klägern natürlich eine höhere mögliche Vergleichssumme und damit eine höhere Provision.


Zeitlicher Ablauf

Klarheit und Transparenz bzgl. des möglichen Schadens hat ein Unternehmen in der Regel erst, nachdem ca. 5 bis 7 Verfahren einmal durch alle Instanzen durchprozessiert wurden. Die Ergebnisse dieser ersten 5-7 Verfahren bieten dann eine wichtige Richtschnur für die Abschätzung der voraussichtlichen Schadenssumme sowie für das weitere Vorgehen in den Vergleichsverhandlungen.

Aus diesem Grund können auch gut und gerne schonmal ca. 3-5 Jahre ins Land ziehen, ehe das betroffene Unternehmen einen Vergleich mit allen Klägern anstrebt.


Vergleiche

Aufgrund der Kosten der einzelnen Verfahren haben die wenigsten Kanzleien ein Interesse daran, alle Klagen durch alle Instanzen zu verhandeln… was sie im Allgemeinen mit den Unternehmen gemeinsam haben.

Aus diesem Grund streben viele Unternehmen auch in den Fällen einen Vergleich an, in denen sie bisher (größtenteils) als Sieger aus den Musterprozessen hervorgegangen sind.

Wenn wir uns die Vergleiche der Vergangenheit einmal ansehen, dann sehen wir schnell, dass die Strafen bzw. Vergleichssummen leicht mehrere Milliarden EUR betragen können:

Produkthaftung - verhängte Strafen

Verhängte Unternehmensstrafen in den USA [Mrd. USD]; Quelle: Presseartikel

Ein gutes Beispiel für einen Vergleich trotz gewonnener Verfahren bietet ebenfalls wieder die Bayer AG. Bayer hat für das Produkt Xarelto einen Vergleich mit über 25.000 Klägern in Höhe von 775 Mio. USD geschlossen.

Hier die Details:

Produkthaftung - Vergleich Xarelto

Wie ihr sehen könnt haben Bayer und Johnson & Johnson (der Vertriebspartner von Bayer in den USA) alle bisher geführten 6 Musterprozesse gewonnen und auf dieser Basis eine recht niedrige Vergleichssumme aushandeln können.

Auch Merck hat in 2007 ca. 27.000 Verfahren (repräsentierten ca. 50.000 Kläger) mithilfe eines 5 Mrd. USD Vergleichs beigelegt, obwohl das Unternehmen den Großteil der ca. 20 durchprozessierten Verfahren gewonnen hatte. Hierbei ging es übrigens um das Schmerzmittel Vioxx, welches allerdings bereits damals vom Markt genommen wurde.

Neben einer reinen Kostenbetrachtung spielen hier mit Sicherheit auch Image-Überlegungen eine gewisse Rolle. Ein Schuldeingeständnis ist mit einem solchen Vergleich nämlich explizit nicht verbunden.


Berücksichtigung von Produkthaftungsrisiken für die Unternehmensbewertung

Im Rahmen der Unternehmensbewertung, z.B. mithilfe eines DCF-Verfahrens, berechnen wir in vielen Fällen den intrinsischen Unternehmenswert als Barwert zukünftiger Cash Flows. D.h. wir schauen uns an, wie viel die in der Zukunft erwarteten Barmittelzuflüsse heute wert sind.

Analog gehen wir vor, wenn wir den Effekt einer möglichen Strafzahlung in der Zukunft auf den intrinsischen Wert abschätzen möchten… nur dass es sich bei der voraussichtlichen Strafzahlung bzw. Vergleichssumme nicht um einen positiven, sondern um einen negativen Cash Flow handelt (also einen Barmittelabfluss).

Um diesen erwarteten zukünftigen Barmittelabfluss zu ermitteln, benötigen wir eine Abschätzung von drei wichtigen Inputgrößen:

  • Mögliche Schadenshöhe
  • Erwarteter Eintrittszeitpunkt
  • Eintrittswahrscheinlichkeit
Produkthaftung - Unternehmensbewertung Vorgehen

Aufgrund der großen Unsicherheit bzgl. der Schadenssumme arbeiten wir am besten mit Szenarien und Eintrittswahrscheinlichkeiten. Das Vorgehen hierzu werde ich im folgenden Abschnitt anhand eines konkreten Beispiels noch einmal detailliert illustrieren.

Die Abschätzung der negativen Effekts auf den Unternehmenswert ermitteln wir dann wie gesagt anhand einer Barwertbetrachtung:

Produkthaftung - Rechtsrisiko - Barwertberechnung

Die Ergebnisse verschiedenen Szenarien können wir im Anschluss noch aufaddieren, um den Gesamteffekt auf den intrinsischen Unternehmenswert zu bestimmen.


Beispiel Produkthaftung: Bayer AG

Die Bayer AG hat nach der Übernahme des US-amerikanischen Saatgutkonzerns Monsanto mit einer ganzen Reihe an Klagen wegen des von Monsanto seit Jahrzehnten in den USA vertriebenen Produkts Roundup (Wirkstoff Glyphosat) zu kämpfen. Inzwischen sind mehr als 11.000 Klagen eingereicht worden. Auf welche Weise die Kanzleien in den USA weitere Kläger aufzutreiben versuchen, habt ihr ja bereits gesehen. In zwei Verfahren wurde Bayer bereits zu hohen Geldstrafen verurteilt (jeweils ca. 80 Mio. USD nach erster bzw. zweiter Instanz).

Obwohl wie gesagt erst 5-7 Verfahren durchprozessiert werden müssen, um wirklich Klarheit bzgl. der erwarteten Schadenshöhe für Bayer zu erhalten, können wir vermutlich schon jetzt sagen, dass Bayer eine signifikante Geldsumme wird berappen müssen, um das Thema mithilfe eines außergerichtlichen Vergleichs aus der Welt zu schaffen.


Vergleichswerte: Andere Pharma-Vergleiche

Und um die Strafen im Pharma-Bereich einmal in den Zusammenhang zu setzen: Merck hatte mit ca. 5 Mrd. USD ca. 50.000 Kläger abgefunden, wobei Merck von ca. 20 Verfahren den Großteil gewonnen hatte. Wyeth (heute Pfizer) sah sich sogar 100.000 Klagen ausgesetzt. Damit lagen die Vergleichssummen je Kläger irgendwo zwischen 100.000 und 200.000 USD. Im Vergleich dazu erscheinen die 11.000 aktuell gegen Bayer anhängigen Klagen noch sehr überschaubar zu sein… wobei diese Zahl natürlich noch weiter ansteigen kann und vermutlich wird.

Wie ihr aber sehen könnt: Eine große 5-stellige Zahl an Klägern ist für die USA bei Produkthaftungsverfahren nicht ungewöhnlich.


Mögliche Schadensszenarien

Um einmal die Logik für die Abschätzung des Risikos der Produkthaftung für Roundup zu veranschaulichen, habe ich mir zwei aus meiner Sicht eher konservative Szenarien überlegt:

  • Szenario 1: Bayer verliert auch die nächsten 3-4 Musterprozesse und die Vergleichssumme bewegt sich im Bereich von 10 Mrd. USD. Selbst bei einer sehr hohen angenommenen Zahl von 50.000 Klägern wären das noch 200.000 USD pro Person, was sich in der gleichen Größenordnung wie der Vergleich von Wyeth bewegen würde. Die Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Szenarios schätze ich einmal auf 60%
  • Szenario 2: Bayer gewinnt die nächsten Prozesse und schafft so eine gute Ausgangsposition für einen vorteilhaften Vergleich. Ich gehe hier einmal von einer Summe von 3 Mrd. USD (ca. 200.000 USD bei 15.000 Klägern oder 100.000 USD bei 30.000 Klägern) bei einer Eintrittswahrscheinlichkeit von 40% aus

Ein Szenario mit einer Schadenssumme von Null USD, also ein Szenario, in dem Bayer gar keinen Schadenersatz leisten muss, sehe ich in diesem Fall als sehr unwahrscheinlich an. Schließlich hat selbst die außergerichtliche Einigung bzgl. des Gerinnungshemmers Xarelto mehrere hundert Millionen EUR gekostet, obwohl Bayer die ersten 6 Verfahren alle gewonnen hatte.

Wenn wir weiterhin davon ausgehen, dass der WACC von Bayer bei ca. 8% liegt und der Vergleich in ca. 5 Jahren geschlossen wird (d.h. die Strafzahlung in 5 Jahren fällig wird), dann können wir den Barwert des Rechtsrisikos aus Produkthaftung folgendermaßen berechnen:

Barwert = (60% x 10 Mrd. USD + 40% x 3 Mrd. USD) / (1 + 8%)5 Jahre = ~ 5 Mrd. USD = ~4,5 Mrd. EUR

Hier einmal die Zusammenfassung der Bewertungslogik:

Produkthaftung - Beispiel Bayer AG

Auf Basis der von mir angenommenen Strafschadenersatzzahlungen und Eintrittswahrscheinlichkeiten müssten wir also den intrinsischen Wert von Bayer um ca. 4,5 Mrd. EUR reduzieren, um die vorliegenden Rechtsrisiken entsprechend bei unserer Bewertung zu berücksichtigen. Dieser Wert liegt – ohne daraus jetzt konkrete Rückschlüsse ziehen zu wollen – weit unterhalb des Börsenwertes, den die Bayer-Aktie im Zuge der ersten beiden Urteile in den letzten Woche eingebüßt hat.


Bottom Line

Das Thema Produkthaftung in den USA stellt für viele Unternehmen ein nicht zu unterschätzendes Risiko dar. Das musste vor einiger Zeit Volkswagen schmerzlich erfahren. Aktuell steht Bayer mit seinem Unkrautvernichter Rohndup (übernommen von Monsanto) deshalb im Rampenlicht.

Die Produkthaftungsrisiken in den USA ist vor allem deshalb so hoch, weil Kläger dort aus Abschreckungsgründen auch ein Vielfaches der eigentlichen Schadenssumme zugesprochen bekommen können.

In der Regel handelt es sich bei Verfahren im Bereich der Produkthaftung um Sammelklagen mit oftmals mehreren Zehntausend Klägern. Diese werden in der Regel nach ca. 3 bis 5 Jahren (und nachdem ca. 5-7 Musterprozesse Klarheit über die grundsätzliche Richtung der Rechtssprechung geliefert haben) über einen außergerichtlichen Vergleich abgefunden.

Im Rahmen der Unternehmensbewertung können wir solche Risiken mithilfe einer Abschätzung der zukünftigen (negativen) Cash Flows und der Bestimmung des zugehörigen Barwertes abschätzen. Dabei sollten wir aufgrund der hohen Unsicherheit bzgl. der Vergleichssumme mit Szenarien und Eintrittswahrscheinlichkeiten arbeiten.

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