In meinem Rückblick auf das Jahr 2020 (und ich glaube auch schon im Jahr davor) hatte ich mir ja vorgenommen, mich einmal intensiver mit dem Thema “Vermögensverwaltende GmbH” (oder auch VV GmbH, VVG, Spardosen-GmbH, Depot-GmbH) auseinanderzusetzen und meine Learnings hier mit euch zu teilen.
Obwohl die vermögensverwaltende Kapitalgesellschaft (kann ja theoretisch auch eine UG sein) im Netz bereits vielfach und aus den verschiedensten Blickwinkeln beleuchtet wurde, muss ich sagen, dass mir die intensivere Beschäftigung mit dem Thema doch nochmal allerlei neue Erkenntnisse gebracht hat. Aufgrund des Umfangs des Themenkomplexes werde ich das Thema allerdings in mehrere Artikel aufteilen müssen. Ich hoffe ihr seht es mir nach, dass der spannendste Teil natürlich erst zum Schluss kommt. 🙂
Übersicht Artikelserie Grundlagen VV GmbH
Hier einmal eine erste grobe Übersicht der Fragen, die in in diesem und den folgenden Artikeln zum Thema VVG gerne abhandeln möchte:
Artikel Nr. 1 (dieser Artikel)
- Wie groß ist als Ausgangspunkt der mögliche positive Effekt einer Buy-and-Hold Strategie im Vergleich zu einer regelmäßigen (jährlichen) Umschichtung des Depots?
- Welche für uns relevanten Einkunftsarten gibt es und wie werden diese im Privatvermögen (also im Standardfall) besteuert?
- Welches ist der für uns relevante Grenzsteuersatz gegen den wir die Steuerersparnis einer vermögensverwaltenden GmbH messen sollten?
- Welche verschiedenen Szenarien gibt es für einen Like-for-Like Vergleich der Steuerbelastung?
Artikel Nr. 2 (nächster Artikel)
- Welche verschiedenen Arten von (vermögensverwaltenden) GmbHs gibt es?
- Wie wird eine gewöhnliche operative GmbH besteuert?
- Welche Ausnahmen bzgl. der Besteuerung einer GmbH greifen, wenn diese nur vermögensverwaltend tätig ist (auf verschiedenen Gebieten, z.B. Grundbesitzverwaltung, Beteiligungs-Holding etc.)?
- Wie hoch sind typischerweise die zusätzlichen Strukturkosten einer (vermögensverwaltenden) GmbH oder Holding Gesellschaft?
- Ab welchem Anfangskapital und welchem erwarteten Return ist eine VV GmbH im Vergleich zum Halten der Beteiligungen im Privatvermögen sinnvoll (unter der Maßgabe, dass zunächst keine Ausschüttung zurück ins Privatvermögen stattfinden soll bzw. muss)?
- Wie lange dauert es bis der Zinseszinseffekt – im Falle einer Komplettausschüttung der aufgelaufenen Gewinne (unrealistisches Extremszenario) – sowohl die Strukturkosten als auch die Steuerbelastung bei Ausschüttung überkompensiert?
Artikel Nr. 5 (und ggf. folgende)
- Welche Möglichkeiten der Zuführung bzw. Entnahme von Kapital in eine vermögensverwaltende GmbH gibt es und wie sind die steuerlichen bzw. kostenseitigen Implikationen (einfach ausgedrückt: Wie kriegen wir unser Kapital möglichst effizient in die GmbH rein und ggf. auch wieder raus?)?
- Wie könnte die steuerliche Belastung in einem realistischen Szenario (Beibehaltung der GmbH zum Vermögensaufbau und regelmäßige Teilausschüttung von Gewinnen zur Finanzierung der Lebenshaltung) aussehen?
- Weitere praktische Fragen (Gründung, Geschäftskonto, Broker, Steuersoftware, Buchungssätze etc.) und auch solche, die ich bisher noch nicht auf dem Schirm habe
In diesem Artikel möchte ich also zunächst einmal ein paar “Vorarbeiten” erledigen, d.h. im Wesentlichen darauf eingehen, wie groß der mögliche Effekt einer Verlagerung von Steuern in die Zukunft eigentlich sein könnte und wie wir über private versus betriebliche Einkünfte (und die Verschiebung zwischen beiden) nachdenken sollten.
Executive Summary VV GmbH Teil I
- Die regelmäßige Besteuerung von Kapitalerträgen mit der Kapitalertragssteuer kann einen signifikanten negativen Effekt auf unseren Return haben, weshalb es sich grundsätzlich anbietet, über eine vermögensverwaltende GmbH nachzudenken
- Es gibt verschiedene Arten von Einkünften, die unterschiedlich besteuert werden (entweder mit der Abgeltungssteuer oder der Einkommensteuer)
- Die mit der Einkommensteuer besteuerten Einkünfte unterliegen der Steuerprogression, d.h. wer mehr verdient, der zahlt auch mehr (absolut sowie auch relativ)
- Kapitalerträge werden über den gesetzlichen Freibetrag (801 EUR für Ledige bzw. 1.602 EUR für Verheiratete) hinaus mit der Kapitalertragssteuer bzw. Abgeltungssteuer (26,375% inkl. Soli) besteuert
- Für eine Untersuchung der Sinnhaftigkeit einer vermögensverwaltende Gesellschaft können verschiedene Szenarien definiert werden, die separat untersucht werden sollten. Diese reichen von der Auflösung der Gesellschaft bei Renteneintritt (und damit Ausschüttung des gesamten Kapitals) bis hin zum Kapitalaufbau für die nächste Generation (dies sind aus meiner Sicht die Extremszenarien, die Realität wird vermutlich irgendwo in der Mitte liegen)
Intro VV GmbH: Der negative Effekt der Steuer auf unsere Kapitalerträge
Um sich dem Themenkomplex “Vermögensverwaltende GmbH” zu nähern, ist es aus meiner Sicht sinnvoll, zunächst einmal ganz generell die möglichen positiven Effekte aus einer in die Zukunft verlagerten Besteuerung von Gewinnen zu betrachten.
Zu diesem Zweck schauen wir uns zum Vergleich einmal die folgenden zwei Szenarien an:
- Ein Investor investiert 20 Jahre lang jeweils 12.000 EUR pro Jahr in ein Aktienportfolio. Dieses schichtet er am Ende jeden Jahres komplett um und zahlt auf die entstandenen Veräußerungsgewinne jährlich die gesetzliche Kapitalertrags- bzw. Abgeltungssteuer (plus Solidaritätszuschlag) in Höhe von 26,374% (er schafft es, im Durchschnitt einen Return von 10% zu erzielen)
- Ein zweiter Anleger investiert jährlich den gleichen Betrag und erzielt den gleichen Return wie Investor Nummer 1. Im Gegensatz zu seinem Counterpart verfolgt er jedoch eine Buy-and-Hold Strategie und verkauft die gesamten 20 Jahre lang keine einzige Aktie. Erst nach Ablauf der 20 Jahre veräußert er alles und muss den entstandenen Gewinn entsprechend versteuern
Wie ihr an der folgenden Grafik sehen könnt, hat derjenige Investor, der sein Portfolio nicht umschichtet, nach 20 Jahren einen um ca. 200.000 EUR höheren Portfoliowert erwirtschaftet (allerdings wohlgemerkt vor seiner Steuerzahlung):
Ziehen wir außerdem noch die im Jahr 20 auf die gesamten über die Zeit aufgelaufenen Kapitalerträge zu entrichtende Steuer ab, dann liegt der Vorteil immer noch bei ca. 70.000 EUR.
Diese ca. 70.000 EUR setzen sich zusammen aus einem zusätzlichen Gewinn von ca. 95.500 EUR sowie gegengerechnet einer zusätzlichen Steuerbelastung von ca. 25.000 EUR:
Vergleich Portfoliowerte im Jahr 20 [EUR]
Die höhere Steuer in der Zukunft wird also durch den Return auf die einbehaltenen Steuern sozusagen überkompensiert. Wobei “überkompensiert” hier vermutlich nicht der passendste Begriff ist… denn ohne zusätzlichen Gewinn würde es natürlich die zusätzliche Steuerbelastung gar nicht geben… im Hinblick auf die Strukturkosten einer möglichen vermögensverwaltenden GmbH wird dieser Punkt später allerdings wieder relevant.
Der Effekt der Steuerersparnis lässt sich im Grunde genommen recht einfach quantifizieren:
Effekt aus nicht gezahlter SteuerJahr x = (GewinnJahr x x 26,375% x (1 + Return)Anzahl Jahre n) x 26,375%
Oder einfach ausgedrückt: Der im Jahr x nicht versteuerte Gewinn kann erstmal noch für n weitere Jahre Returns generieren und sich verzinsen, bevor schließlich am Ende des Zeitraums die Abgeltungssteuer auf den Gesamtgewinn eingezogen wird.
Wir stellen also fest: Mithilfe einer Buy-and-Hold Strategie könnten wir die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen mehr oder weniger lange hinauszögern und unsere Steuerbelastung ganz ohne die Nutzung einer Kapitalgesellschaft minimieren.
Sehr wahrscheinlich ist dieses Szenario gegeben die heutige Volatilität der Märkte und die vergleichsweise schnelle Überalterung von Geschäftsmodellen allerdings aus meiner Sicht nicht. Trotzdem sollten wir fairerweise festhalten, dass Kapital im Privatvermögen ggf. durchschnittlich schon für 3-4 Jahre ohne Besteuerung arbeiten kann (unterstellt einen längerfristigen Investitionsansatz).
Also schonmal Notiz für Artikel Nr. 2: Je nach Handelsstrategie sollten wir als Vergleichsmaßstab ggf. nicht eine jährliche Realisierung (und damit Besteuerung) von Veräußerungsgewinnen unterstellen, sondern davon ausgehen, dass das Kapital auch im Privatvermögen für einige Jahre ohne Besteuerung arbeiten kann.
Erste Implikationen für unsere Analyse der VV GmbH
Ich möchte dem folgenden Artikel zwar nicht zu sehr vorgreifen, aber ich denke die wesentlichen Vor- und Nachteile einer VV GmbH im Vergleich zu einer Buy-and-Hold Strategie und die wesentlichen Implikationen auf unsere Analyse kann (und sollte) ich hier bereits erwähnen:
- Die VV GmbH zahlt auf Veräußerungsgewinne im Durchschnitt nur Steuern in Höhe von ca. 1,5% (im Durchschnitt deshalb, weil die Steuerbelastung in gewissem Umfang vom Gewerbesteuerhebesatz abhängt) und ist damit trotz unter Umständen regelmäßiger Käufe und Verkäufe von einer Buy-and-Hold Strategie nicht so weit entfernt
- Die VV GmbH hat im Vergleich zu einem Depot im Privatvermögen allerdings zusätzliche Strukturkosten (vor allem für die Arbeit des Steuerberaters) zu tragen
Für eine vermögensverwaltende Immobilien-GmbH ist die Ersparnis übrigens tendenziell noch größer. Hier zahlt man in der GmbH (wenn man es richtig macht) nur ca. 15,8% Kapitalertragssteuer plus Soli, was im Vergleich zum Grenzsteuersatz von 44,3% eine regelmäßige Ersparnis oberhalb von 25% darstellt.
Im ersten Schritt sollten wir also zunächst einmal klären, ob unser vorhandenes Kapital sowie unsere erwartete Rendite überhaupt ausreichen, um mindestens die zusätzlichen Strukturkosten abzudecken.
Erst wenn das der Fall ist, sollten wir überhaupt in eine vertiefende Betrachtung übergehen und uns verschiedene Szenarien für die Zuführung und Entnahme unseres Kapitals aus der VV GmbH anschauen (auch das Verschieben von Kapital zwischen der privaten und der gesellschaftlichen Ebene ist aus steuerlicher Sicht nämlich nicht “umsonst”).
Von diesen Szenarien wird es schlussendlich maßgeblich abhängen, ob der Zinseszinseffekt auf die privat noch nicht versteuerten Gewinne die Gründung einer VV GmbH rechtfertigt.
Verschiedene Einkommensarten und deren Besteuerung
Ein wesentlicher Punkt bei der Entwicklung der angesprochenen Szenarien kommt der Besteuerung der verschiedenen Einkunftsarten im privaten Bereich (also außerhalb der VV GmbH) sowie auch unseren regelmäßigen Konsumanforderungen zu.
Im Grunde genommen gibt es aus Gesetzgebersicht bzgl. der Besteuerung zwei unterschiedliche Ansätze, die für uns relevant sind:
- Da wären zum einen Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden oder auch Veräußerungsgewinne, welche aktuell mit der Kapitalertragssteuer bzw. Abgeltungssteuer besteuert werden
- Zum anderen haben wir Einkünfte aus selbständiger oder nicht-selbständiger Tätigkeit, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (VuV) etc., für die jeweils unser persönlicher Einkommensteuersatz anfällt
Während Kapitalerträge – wenn wir einmal vom Freibetrag in Höhe von 801 EUR (Ledige) bzw. 1.602 EUR (Verheiratete) absehen – mehr oder weniger konstant mit 25% plus nochmal 5,5% Solidaritätszuschlag auf diese 25% (in Summe dann 26,375%) besteuert werden, hängt unser persönlicher Einkommensteuersatz direkt von unseren tatsächlichen Einkünften ab.
Dabei gilt die Maxime, dass jemand mit einem hohen Einkommen nicht nur absolut, sondern auch anteilig mehr Steuern zahlt, als jemand mit einem niedrigen Einkommen (so genannte Steuerprogression). Diese Logik könnt ihr der folgenden Abbildung entnehmen:
Übersicht der Grenzsteuersätze 2021, Quelle: Einkommensteuergesetz (EStG), §32a
Für das Verständnis der Grafik: Diese zeigt den so genannten Grenzsteuersatz (und nicht den durchschnittlichen Steuersatz auf das Gesamteinkommen!). Der Grenzsteuersatz ist immer der Steuersatz, den ein Steuerpflichtiger für den jeweils nächsten verdienten EUR zahlen muss.
Zwei Beispiele:
- Sehr geringe Einkünfte: Für die ersten 9.744 EUR fallen gar keine Steuern an, für den nächsten EUR (den 9.745sten EUR) springt der Grenzsteuersatz dann auf 14% hoch, was in Summe zu einer Steuerbelastung von 0,14 Cent führt (9.744 EUR x 0% + 1 EUR x 14%). Den Soli vernachlässige ich hier einmal
- Einkünfte oberhalb Bemessungsgrenze: Ein Lediger muss für jeden über die aktuelle Bemessungsgrenze von 57.918 EUR hinaus verdienten EUR genau 42 Cent (= 42%) plus wieder 5,5% Soli auf die 42 Cent an das Finanzamt abführen
Die durchschnittliche Besteuerung können wir daraus mithilfe der im EStG §32 angegebenen Formeln ermitteln:
Auch hier müssen wir übrigens noch den Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% ergänzen, sodass unsere maximale Grenzbesteuerung bei ca. 44,3% (= 42% x 1,055) liegt.
Kleine Ergänzung noch zur Abgeltungssteuer: Sofern der Einkommensteuersatz unterhalb des Abgeltungssteuersatzes liegt, können wir per Anlage KAP unserer Steuererklärung die so genannte Günstigerprüfung anstoßen und so sicherstellen, dass wir auch bei hohen Kapitalerträgen von den Freibeträgen etc. des Einkommensteuerrechts profitieren.
Mögliche Szenarien betrachten
Wie sinnvoll die Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH ist, hängt neben den bereits oben angesprochenen Faktoren Kapitalausstattung und erwarteter Rendite von einer ganzen Reihe weiterer Aspekte ab. Ganz wesentlich ist dabei die Beantwortung der folgenden Frage:
Wann werden wir welchen Teil des Portfolios (regelmäßig oder einmalig) für unseren privaten Konsum benötigen und deshalb wieder aus der VV GmbH entnehmen müssen?
Da die meisten Menschen (inklusive mir selbst) auf diese Frage typischerweise keine eineindeutige Antwort geben können, bietet sich zur Strukturierung und Entscheidungsfindung die Betrachtung verschiedener Szenarien an, für die wir dann den Nutzen einer VV GmbH separat evaluieren können.
Hier die Szenarien mit denen ich im ersten Schritt einmal ins Rennen gehen würde:
- Das Kapital wird bereits kurzfristig zur Deckung der eigenen Lebenshaltungskosten benötigt (ein eher theoretisches Szenario)
- Das Kapital (bzw. der Gewinn / Cash Flow daraus) wird langfristig nicht benötigt, soll aber bei Renteneintritt komplett ins Privatvermögen ausgeschüttet werden (vermutlich ebenfalls ein unrealistisches Extremszenario, aber vergleichsweise leicht zu bewerten)
- Das Kapital (bzw. der Gewinn / Cash Flow daraus) wird langfristig nicht benötigt. Die Gesellschaft soll langfristig Vermögen aufbauen und später an die nächste Generation weitergegeben werden (ggf. ebenfalls unrealistisches Extremszenario und noch leichter zu bewerten)
- Der Gewinn soll mittel- bis langfristig regelmäßig (mindestens teilweise) andere Einkünfte im privaten Bereich ersetzen oder als Ergänzung zur Rente dienen
Das erste Szenario habe ich übrigens nur der Vollständigkeit halber überhaupt aufgeführt. Wir müssen zwar noch etwas genauer herausarbeiten, was kurz-, mittel- und langfristig im Zusammenhang mit einer VV GmbH überhaupt bedeutet, können aber bereits jetzt mit hinreichender Sicherheit sagen, dass sich eine VV GmbH aufgrund der Ausschüttungsbesteuerung frühestens nach ein paar Jahren rechnen kann.
Weitere Implikationen für unsere Analyse der VV GmbH
Vielleicht habt ihr euch bis hierher bereits gefragt, warum ich überhaupt auf die Besteuerung von “gewöhnlichem” Einkommen eingegangen bin, obwohl wir hier ja im Wesentlichen über mit der Abgeltungssteuer besteuerte Kapitalerträge reden. Dafür gibt es zwei Gründe:
- Die Einkommensteuer kann später auch im Hinblick auf etwaige Ausschüttungen aus unserer VV GmbH relevant werden. Wenn nämlich unser Einkommensteuersatz (der Grenzsteuersatz) unterhalb des Höchstsatzes von 42% bzw. 45% liegt (der Soli muss jeweils noch dazu gerechnet werden), dann können wir von unserem Wahlrecht Gebrauch machen und für das so genannte Teileinkünfteverfahren für die Besteuerung der Ausschüttung von Gewinnen aus unserer VV GmbH optieren (führt zu einer geringeren Besteuerung als die Abgeltungssteuer)
- Eine vermögensverwaltende GmbH kann auch Immobilien bzw. Grundbesitz verwalten, der im Privatvermögen mit dem Einkommensteuersatz besteuert wird (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung). Auch diesem Thema werde ich wenigstens am Rande einmal streifen
Für die konkrete Betrachtung der steuerlichen Belastung einer VV GmbH bei einer Ausschüttung ins Privatvermögen sollten wir also idealerweise eine ungefähre Vorstellung davon haben, wie wir zukünftig unseren Lebensunterhalt bestreiten wollen bzw. welches durchschnittliche Jahreseinkommen wir dafür benötigen werden.
Im zweiten Schritt gilt es also, den “Trade-Off” zwischen dem Zinseszinseffekt auf die (noch) nicht zu zahlende Steuer sowie der Besteuerung etwaige Entnahmen von Kapital aus der VV GmbH im Zeitverlauf besser zu verstehen. Überwiegt ersterer, dann stellt die VV GmbH eine sinnvolle Alternative zum Halten der Beteiligungen im Privatvermögen dar.
Key Take Aways VV GmbH Teil I
Zusammenfassend lässt sich aus meiner Sicht zum jetzigen Zeitpunkt bereits Folgendes zur Sinnhaftigkeit einer VV GmbH sagen: Das Thema ist durchaus etwas komplizierter als ein einfaches lineares Gleichungssystem mit zwei Unbekannten.
Neben dem anfänglich in die VV GmbH übertragenen Kapital, der erwarteten Rendite und den Strukturkosten der Gesellschaft spielen vor allem die Zeitpunkte und Größenordnungen zukünftiger Entnahmen (d.h. Rücküberführungen ins private Vermögen) eine tragende Rolle… wobei speziell die letzten beiden Punkte unglücklicherweise auch noch mit einer mehr oder weniger großen Unsicherheit behaftet sind.
Aus diesem Grund nähern wir uns der Analyse der VV GmbH idealerweise über die Betrachtung einiger Szenarien mithilfe derer wir uns einer realistischen und tragbaren Lösung immer weiter annähern können… weiter geht’s im zweiten Teil dieser Artikelreihe.
4 Kommentare zu „Intro VV GmbH: Warum wir Steuern nicht vernachlässigen sollten“
Hallo Axel,
danke, dass Du dieses Thema beleuchtest. Ich freue mich auf die nächsten Artikel dazu. Falls Du es noch nicht gelesen hast: ich habe mich zu diesem Thema durch das Buch “Steuern steuern” gearbeitet.
Jan
Pingback: Ein kleines bisschen klüger 28/2021 - nerd.bloggt
Eine tolle Artikelserie! Könntest du zur Vertiefung des Themas der VV GmbH ein Buch empfehlen?
Hi,
gibt es schon ein Datum wann der V Teil erscheint?
=)
LG
Andreas