GuV – Gewinn- und Verlustrechnung

GuV (Gewinn- und Verlustrechnung): Teil des Jahresabschlusses. Enthält Informationen zur Entstehung des Gewinns, den das Unternehmen im angelaufenen Geschäftsjahr erzielt hat und stellt damit die finanzielle Performance des Unternehmens dar.

In der GuV werden ganz oben alle Umsätze aufgeführt, von denen dann zunächst die operativen Aufwendungen (im Wesentlichen COGS, SG&A, F&E) und anschließend die nicht-operativen Aufwendungen (Zinsen, Steuern) abgezogen werden. Als Ergebnis wird ein Nettogewinn, d.h. ein Gewinn nach allen Kosten ausgewiesen. In vielen Fällen wir dieser Nettogewinn dann noch je umlaufender Aktie berechnet (Gewinn je Aktie oder EPS).

Hier einmal beispielhaft die Struktur einer typischen GuV (nach IFRS bzw. US-GAAP):

GuV Beispiel

Im Gegensatz zur Kapitalflussrechnung enthält die Gewinn- und Verlustrechnung Positionen, die nicht zwangsläufig einen Kapitalzu- oder -abfluss mit sich bringen.

Zum Beispiel stellen die Abschreibungen (sind Bestandteil der Umsatzkosten) keinen Kapitalabfluss, sondern lediglich die Verteilung eines Kapitalabflusses der Vergangenheit (z.B. einer Investition in eine Produktionsanlage) auf mehrere Perioden bzw. Geschäftsjahre (die erwartete Nutzungsdauer) dar.

Auch gebuchte Umsätze müssen nicht zwangsläufig einen Barmittelzufluss im gleichen Geschäftsjahr bedeuten. Umsätze werden in der Regel dann realisiert, wenn die Ware an den Kunden ausgeliefert wurde und nicht erst, wenn dieser die Ware auch bezahlt hat. Aufgrund vorhandener Zahlungsziele (z.B. Zahlung spätestens 30 Tage nach Erhalt der Ware) kommt es deshalb regelmäßig zu einer Abweichung von GuV- und Cash Flow Sicht. Die Differenz wird in der Bilanzposition “Forderungen aus Lieferungen und Leistungen” berücksichtigt.

Die konkrete Ãœberleitung zwischen GuV und Cash Flows findet in der Kapitalflussrechnung statt.

Aus Investorensicht ist diese Überleitung nicht zu vernachlässigen, da es z.B. durchaus sein kann, dass die jährlichen Investitionen (der CapEx) regelmäßig höher sind als die Abschreibungen und deshalb der eigentliche Cash Flow regelmäßig niedriger ist als der ausgewiesene Gewinn.


Einzelne Bestandteile der GuV

Darüber hinaus gibt es weitere, speziell für Investoren relevante Spezifika bzgl. der GuV zu beachten. Hier einmal eine kurze Beschreibung der wesentlichen Bestandteile einer GuV:

Umsätze bzw. Umsatzerlöse: Erlöse die durch den Verkauf oder den Verleih von Produkten oder das Erbringen einer Dienstleistung erzielt werden. Manchmal findet hier noch eine weitere Unterteilung statt. McDonald’s z.B. unterscheidet zwischen Umsätzen generiert mit eigenen Restaurants und Franchisegebühren.

Umsatzkosten: Hierzu gehören alle mit der Produktion und Auslieferung des Produkts oder mit der Erbringung der Dienstleistung direkt in Zusammenhang stehende Kosten. Unter anderem wären hier Materialkosten, Personalkosten, Abschreibungen, Energiekosten, Provisionen, Transportkosten zu nennen.

Gross Profit: Der Gross Profit bzw. der Bruttogewinn. Misst die Kernprofitabilität eines Unternehmens.

Operative Kosten: Zu den weiteren operativen Kosten gehören vor allem

  • Vertriebs- und Verwaltungskosten (Selling, General & Administrateive Costs oder SG&A)
  • Forschungs- und Entwicklungskosten (F&E)
  • Andere operative Kosten wie Restrukturierungsaufwendungen

Nicht-betriebliche Aufwendungen und Erträge: Hierzu gehören zum Beispiel nach der Equity Methode bilanzierte Anteile an assoziierten Unternehmen.  Heißt der Gewinnanteil aus Beteiligungen, auf die das Unternehmen einen signifikanten Einfluss ausüben kann (üblicherweise bei Unternehmensbeteiligungen zwischen ca. 20 und 50% der Fall). Auch wenn nicht direkt operativ, werden diese Aufwendungen und Erträge in vielen Fällen bereits im EBIT berücksichtigt.

Operativer Gewinn (EBIT): Der Gewinn des operativen Geschäfts nach Berücksichtigung der zentral anfallenden Kosten wie SG&A und F&E.

Zinsergebnis: Das Zinsergebnis berücksichtigt die auf die aufgenommenen Kredite gezahlten Zinsen (Zinsaufwand), als auch die aus der Anlage in kurzfristige und langfristige Investments erhaltenen Zinsen oder Dividenden (Zinseinkünfte).

Vorsteuergewinn (EBT): Der Vorsteuergewinn ist der operative Gewinn (EBIT) reduziert bzw. erhöht um das Zinsergebnis.

Steuern (handelsrechtlich): Die nach Handelsrecht zu zahlenden Steuern auf den erzielten Gewinn. Diese können sich sich u.a. aufgrund unterschiedlicher Abschreibungsregeln in Handels- und Steuerrecht von den tatsächlich nach Steuerrecht zu zahlenden Steuern unterscheiden. Die Differenz wird typischerweise in der Bilanzposition “Latente Steuern” (Deferred Tax Assets bzw. Deferred Tax Liabilities) festgehalten.

Nachsteuergewinn bzw. Nettogewinn: Der Nachsteuergewinn ist der nach Abzug aller Kosten übriggebliebene Gewinn des Unternehmens.

Minderheitsanteile: Dies sind die Anteile am Gewinn, die nicht den Aktionären des Unternehmens, sondern Anteilseignern von Beteiligungen zugerechnet werden, die zwar komplett konsolidiert werden, sich aber nicht zu 100% im Besitz des Unternehmens befinden.

Den Aktionären zurechenbarer Nettogewinn: Der den Aktionären zurechenbare Gewinn ist der Gewinn nach Berücksichtigung der Minderheitsanteile und kann theoretisch z.B. in Form einer Dividende an die Aktionäre ausgeschüttet werden.

Darüber hinaus wird auch der EBITDA, also der Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen oft verwendet. Dieser ist zwar oft nicht Bestandteil der “offiziellen” GuV, kommt in vielen Fällen aber im Segmentreporting zum Einsatz oder wird vom Unternehmen in Investorpräsentationen als so genannte “Non-GAAP” Kennzahl ausgewiesen.

Die hier dargestellte Struktur einer Gewinn- und Verlustrechnung ist nur beispielhaft zu verstehen. Im Einzelfall können bestimmte Positionen vom Unternehmen auch anders zugeordnet oder anders benannt werden. Eine gute Übersicht über die jeweiligen Zuordnungen und die wesentlichen Rechnungslegungsgrundsätze ist ganz zu Beginn des Anhangs zum Jahresabschluss zu finden.

Englische Bezeichnungen: Profit & Loss Statement oder Income Statement


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