Ich muss sagen, dass mich die vielen positiven Reaktionen auf meine Artikelreihe zur vermögensverwaltenden GmbH bzw. VV GmbH etwas überrascht haben. Nach den vielen weitergehenden Fragen, die ich außerdem dazu erhalten habe, bin ich der Meinung, dass diese Artikelreihe schlussendlich doch etwas über die initial geplanten vier Artikel hinausgehen wird bzw. muss. 🙂 Bzgl. der richtig konkreten Themen und Fragen (Steuersoftware, Buchungssätze, Broker etc.) muss ich euch also noch etwas vertrösten.
Bevor wir nun inhaltlich in diesen vierten Teil der VVG-Reihe einsteigen, nochmal ein kurzer Rückblick.
Bisher haben wir, was die vermögensverwaltende GmbH angeht, hier auf DIY Investor im Wesentlichen drei Themen beleuchtet:
- Wie sich die als Privatperson zu zahlende Einkommen- bzw. Abgeltungssteuer über die Zeit auf unsere Investment-Returns auswirkt (das war Teil 1)
- Wie Veräußerungsgewinne und Ausschüttungen verschiedener Arten von Beteiligungen bzw. Vermögenswerten in einer (vermögensverwaltenden) GmbH besteuert werden (das war Teil 2)
- Wie hoch die laufenden Kosten (die “Strukturkosten”) einer GmbH typischerweise ausfallen, insbesondere die Kosten für die steuerliche Beratung und die Einreichung der ganzen Erklärungen (das war Teil 3)
In diesem Artikel möchte ich nun – der sequentiellen Logik folgend – zum wirklich interessanten Teil kommen und etwas detaillierter auf die Frage eingehen, ab welchem Vermögen bzw. Gewinn oder Return sich eine vermögensverwaltende GmbH denn potenziell lohnen könnte.
Wann lohnt sich eine vermögensverwaltende GmbH: Vorgehen
Um die Frage nach der Sinnhaftigkeit einer vermögensverwaltenden GmbH mindestens ansatzweise zu beantworten, möchte ich gerne zwei Aspekte beleuchten:
Zunächst möchte ich einmal auf die wesentliche Grundvoraussetzung für die Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH eingehen: Eine vermögensverwaltende GmbH kann aus meiner Sicht nämlich nur sinnvoll sein, wenn der Gewinn im Durchschnitt so hoch ist, dass die regelmäßige Steuerersparnis die zusätzlichen Strukturkosten kompensiert.
Das ist allerdings noch nicht alles: Die Steuerersparnis sollte über die Strukturkosten hinaus außerdem noch so groß sein, dass über die Zeit und mithilfe des Zinseszins auch die zusätzliche Steuerbelastung bei einer Ausschüttung der Gewinne zurück ins Privatvermögen innerhalb der GmbH verdient werden kann.
Aus diesem Grund werden wir uns hier auch ansehen, für wie viele Jahre diese zusätzlichen in der GmbH auflaufenden Gewinne in ebendieser thesauriert werden müssten, bis der negative steuerliche Effekt einer Ausschüttung (das sind die in der unten stehenden Grafik dargestellten 26,375% Abgeltungssteuer plus Soli) die bisher erwirtschafteten Vorteile nicht wieder komplett aufzehrt.
Bevor ihr hier bereits einhakt und kommentiert: Mögliche Alternativen zu einer Ausschüttung – die es ja durchaus gibt – sind Teil des nächsten Artikels, in dem ich mich mit der Übertragung unseres Kapitals in die VVG hinein und aus dieser heraus befassen werde.
Erste (notwendige) Bedingung: Steuerersparnis sollte Strukturkosten der VV GmbH mehr als abdecken
Im ersten Schritt schauen wir uns nun wie angekündigt einmal an, unter welchen Umständen – d.h. im Wesentlichen ab welchem Portfoliowert und ab welchem erwarteten Return – sich eine vermögensverwaltende GmbH (in diesem Fall eine Holding-GmbH bzw. Depot-GmbH) eigentlich rechnet.
Ein erster einfacher Ansatz könnte schlicht und einfach auf einem Vergleich der Steuerersparnis der vermögensverwaltenden GmbH mit den laufenden Strukturkosten abzielen: Entspricht die jährliche Steuerersparnis also in Summe genau den Strukturkosten i.H.v. ca. 2.100 EUR (Ableitung siehe hier), dann ist das Konstrukt aus steuerlicher Sicht erstmal neutral… jedenfalls auf das erste Jahr bezogen (je nach Relation kann sich das allerdings auch für ein geringeres Anfangskapital noch ins Positive drehen, weil die Steuerberaterkosten ja konstant sind bzw. jedenfalls nicht analog zum Portfolio-Return skalieren).
Wenn wir allerdings wie gesagt davon ausgehen, dass die VV GmbH ihre Gewinne irgendwann zu einem späteren Zeitpunkt nochmal zurück ins Privatvermögen ausschütten soll (damit sie dort ggf. konsumiert bzw. zur Deckung der Lebenshaltungskosten verwendet werden können), dann sollte die vermögensverwaltende GmbH die für diese Ausschüttung zukünftig ggf. noch anfallende Abgeltungssteuer (oder ggf. auch die Einkommensteuer) über die Zeit noch zusätzlich verdienen.
Das kann die VV GmbH allerdings nur tun, wenn über die Strukturkosten hinaus noch eine weitere Steuerersparnis entsteht, die sich über die Zeit so weit verzinsen kann, dass sie mindestens diese zukünftige Steuerzahlung kompensiert.
Nur Veräußerungsgewinne
Zur Ableitung einer ersten Größenordnung bin ich einmal davon ausgegangen, dass die Steuerersparnis der VV GmbH im Vergleich zum privaten Aktienportfolio mindestens das Doppelte der Strukturkosten betragen sollte.
Hier findet ihr einmal der Ergebnis dieser einfachen Rechnung (zur Erklärung: jeder Wert größer 0 bedeutet eine Steuerersparnis):
Jährliche Steuerersparnis einer vermögensverwaltenden GmbH im Vergleich zur privaten Besteuerung (keine Dividendenerträge) [EUR]
Um die Zahlen etwas besser nachvollziehen zu können, hier einmal beispielhaft die Rechnung für ein Anfangskapital von 250.000 EUR und einen erwarteten Return von 7%: Eine 7%ige Rendite auf ein Kapital von 250.000 EUR führt zunächst zu einem absoluten Return vor Steuern von 17.500 EUR.
Bei einer Realisierung durch Veräußerung im Privatvermögen bleibt für uns nach Steuern noch ein Betrag von ca. 12.884 EUR übrig (17.500 EUR x (1 – 26,375%))… wir gehen einmal davon aus, dass der jährliche Freibetrag (801 EUR für einen Ledigen) bereits anderweitig ausgeschöpft ist.
In der vermögensverwaltenden Depot-GmbH liegt der Gewinn nach Steuern hingegen noch bei ca. 15.159 EUR (= (17.500 EUR -2.100 EUR) x (1 – 1,56%)).
In der vermögensverwaltenden GmbH verbleiben also zusätzlich ca. 2.275 EUR (= 15.159 EUR – 12.884 EUR), die sich in Zukunft weiter verzinsen können.
Genaue Berechnung in der Körperschaftssteuererklärung
Die gezeigte Berechnung stellt eine gewisse Vereinfachung dar.
Entsprechend der Körperschaftssteuererklärung (Anlage GK) wird der Gewinn laut GuV (d.h. inklusive voller Berücksichtigung von Veräußerungsgewinnen und Strukturkosten) zunächst um 95% des Vorsteuergewinns reduziert und das resultierende zu versteuernde Einkommen anschließend mit 15% Körperschaftssteuer versteuert (bzw. mit 30%, wenn man die 15% Gewerbesteuer direkt mit berücksichtigt). Also:
Zu versteuerndes Einkommen = 17.500 EUR – 2.100 EUR – 95% x 17.500 EUR = -1.225 EUR
Praktisch gesehen bedeutet das in diesem Szenario, dass wir mit unserer VV GmbH in den ersten Jahren des Betriebs zunächst steuerliche Verlustvorträge aufbauen würden, welche wir dann in den Folgejahren mit den auftretenden Gewinnen verrechnen könnten. Im ersten Jahr hätte das einen Effekt von ca. 240 EUR.
Alles in allem würde sich die VV GmbH mit dieser etwas genaueren Berechnungslogik ca. 3 Jahre eher rechnen… also nach ca. 14 Jahren (kleiner Vorgriff auf die Erläuterungen weiter unten).
Auch Dividendenerträge
Wenn wir nun einmal davon ausgehen, dass ein Teil des Returns – sagen wir einmal im Durchschnitt ca. 2% – aus Dividendenerträgen besteht, verschiebt sich das Bild schon relativ stark (ihr erinnert euch, dass Dividenden in der vermögensverwaltenden GmbH – jedenfalls bei Beteiligungen kleiner 10% – voll mit ca. 30%, d.h. der Summe aus Körperschafts- und Gewerbesteuer, versteuert werden müssen):
Jährliche Steuerersparnis einer vermögensverwaltenden GmbH im Vergleich zur privaten Besteuerung (Return besteht zu 2% aus Dividendenerträgen) [EUR]
Wie ihr sehen könnt, ist der Steuervorteil der vermögensverwaltenden GmbH auch bei relativ moderaten Beträgen und Returns zwar noch vorhanden. Es stellt sich allerdings die Frage, wie lange es dauert, bis sich die verbleibende Steuerersparnis soweit verzinst hat, dass sich das Konstrukt auch inklusive einer späteren Ausschüttung ins Privatvermögen noch rechnet.
Zweite Bedingung: VV GmbH lohnenswert selbst bei Vollausschüttung
Um nun genau das zu evaluieren – nämlich wie lange es dauern würde, bis wir als Investoren auch bei einer Komplettausschüttung zurück ins Privatvermögen mit der GmbH besser gestellt sind – habe ich mir einmal die folgende vereinfachte Rechenlogik überlegt (wir bleiben bei unserem Beispiel: Portfoliowert zu Beginn 250.000 EUR, jährlicher Return 7%):
Die Kurzversion der Erläuterung dieser Grafik: Wir vergleichen für jedes Jahr (also z.B. für die Jahre 1 bis 35) jeweils die folgenden beiden Portfoliowerte / Szenarien:
- Die Thesaurierung der Gewinne in der VVG bis ins Jahr x, dann Ausschüttung ins Privatvermögen
- Die bis ins Jahr x im Privatvermögen kumuliert aufgelaufenen Nachsteuergewinne (also die Summe der Nachsteuergewinne der Jahre 1 bis x)
Dabei unterstellen wir zunächst eine durchschnittliche Haltedauer von einem Jahr, das heißt die Gewinne werden im Durchschnitt einmal jährlich komplett realisiert und müssen dem entsprechend versteuert werden.
Also einmal beispielhaft wie hier dargestellt für das Jahr 2:
In der GmbH erwirtschaften wir im ersten Jahr einen Gewinn in Höhe von 17.500 EUR, von dem nach Abzug der Strukturkosten und der (geringen) Steuerbelastung, noch ca. 15.160 EUR in der GmbH verbleiben. Der Portfoliowert zu Beginn des Jahres 2 beträgt also ca. 265.160 EUR.
Dieses Portfolio erwirtschaftet im Jahr 2 bereits einen Return von 18.561 EUR, sodass der Portfoliowert am Ende des Jahres – wieder nach Abzug aller Kosten und Steuern – bis auf 281.364 EUR angestiegen ist.
Der in der GmbH aufgelaufene Gewinn liegt also bei insgesamt 31.364 EUR. Schütten wir diesen nun am Ende des Jahres ins Privatvermögen aus, dann verbleibt nach Abgeltungssteuer und Soli noch ein Gewinn von 23.092 EUR.
Halten wir unser Portfolio im Privatvermögen, dann beträgt der Portfoliowert am Ende des zweiten Jahres (nach Abzug der Abgeltungssteuern in den Jahren 1 und 2) ca. 276.433 EUR, der kumulierte Gewinn liegt also bei ca. 26.433 EUR.
Würden ein Investor den Gewinn also bereits zum Ende des Jahres 2 aus der GmbH ins Privatvermögen ausschütten, dann würde das für ihn einen Nachteil ggü. des Haltens im Privatvermögen von ca. 3.341 EUR bedeuten.
Wenn wir diese Rechnung einmal etwas weiter in die Zukunft fortführen und den jeweils im Privatvermögen ankommenden Nachsteuergewinn für beide Szenarien miteinander vergleichen bzw. grafisch gegeneinander abtragen, dann sehen wir idealerweise, dass sich die Linien irgendwann kreuzen (wie hier für unser Beispiel im Jahr 16 bzw. 17 der Fall):
Das heißt in den ersten Jahren ist eine Ausschüttung der Gewinne aus der vermögensverwaltenden GmbH ins Privatvermögen noch nachteilig, irgendwann kehrt sich das Ganze allerdings um. Ab diesem Zeitpunkt ist die GmbH dann vorteilhaft.
Hier einmal eine Übersicht über die Anzahl an Jahren, die es bei bestimmten Kombinationen aus Portfoliowert und jährlichem Return dauern würde, bis sich eine Komplettausschüttung zurück ins Privatvermögen rechnet (ermittelt per Szenario- bzw. Sensitivitätsanalyse in Excel):
Anzahl an Jahren bis GmbH bei Vollausschüttung vorteilhaft
Für ein Portfolio in der Größenordnung von 250.000 EUR und bei einem erwarteten Return von 7% pro Jahr ohne Dividenden (sowie bei konstanten Strukturkosten der GmbH in Höhe von 2.100 EUR) wären dies also ca. 17 Jahre (wie ja auch bereits an den beiden Kurven weiter oben zu sehen).
Ist der Anlagehorizont sogar noch länger und das Kapital kann weiterhin in der GmbH verbleiben und sich dort verzinsen, dann vergrößert sich der Vorteil natürlich exponentiell.
Das Handelsblatt hat übrigens gerade erst einen Artikel zur vermögensverwaltenden GmbH veröffentlicht, laut dem sich eine VV GmbH ab einem Kapital von 80 bis 100.000 EUR, Strukturkosten von 2.500 bis 3.000 EUR und einem Zeithorizont von 7 bis 10 Jahren lohnt… nach meiner Kalkulationslogik würde das einen Vorsteuerreturn von mindestens 16% (ohne Dividenden) erfordern… recht anspruchsvolles Ziel also, aber andererseits natürlich auch nicht unmöglich zu erreichen.
Weitere Einflussfaktoren: Dividenden, Haltedauer, Strukturkosten
Neben den hier bisher betrachteten zwei Faktoren, nämlich dem Anfangskapital und der regelmäßigen Verzinsung, gibt es natürlich noch eine Reihe weiterer Einflussfaktoren, die den “Break Even” Zeitpunkt – bei einer Komplettausschüttung des Gewinns – beeinflussen. Ich möchte hier einmal kurz auf die folgenden drei Punkte eingehen:
- regelmäßige Dividendenzahlungen
- durchschnittliche Haltedauer des Portfolios
- Reduzierte Strukturkosten (also i.W. die Buchhaltung selbst übernehmen)
Hohe Dividendenrendite
Fangen wir einmal mit den Dividenden an.
Je nach dem, wie hoch der Anteil der zugeflossenen Dividenden am Gesamt-Return des Portfolios ausfällt, verändert sich natürlich aufgrund der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung der Dividenden (siehe dazu nochmal Teil 2 der VVG-Reihe) auch die Gesamtbesteuerung der GmbH. Hier seht ihr den Effekt einmal für durchschnittliche Dividendenrenditen von 1, 2, 3 und 4% dargestellt:
Wenn z.B. der Return des Portfolios insgesamt 7% beträgt und 2% davon aus der Zahlung von Dividenden herrühren, dann sollte sich die Steuerbelastung der GmbH wie folgt ermitteln lassen:
Steuersatz GmbH = (2% Dividenden-Rendite x Steuersatz 31,2% + 5% Return aus Veräußerungsgewinnen x Steuersatz 1,56%) / 7% Gesamt-Return = 10,0%
Die Steuerbelastung ist also inkl. der Berücksichtigung einer Dividende schonmal substantiell höher. Kein Wunder also, dass sich der “Break Even” Zeitpunkt, also der Zeitpunkt ab dem eine Komplettausschüttung zurück ins Privatvermögen vorteilhaft wäre, nach hinten verschiebt (hier dargestellt für eine Dividendenrendite von 2%):
Anzahl an Jahren bis GmbH bei Vollausschüttung vorteilhaft (Dividendenrendite 2%) [# Jahre]
Speziell für all diejenigen Szenarien, für die wir nur eine vergleichsweise geringe Gesamt-Rendite unterstellen (und für die der Anteil einer 2%-igen Dividende und damit die Steuerbelastung logischerweise recht hoch ist), ist der negative Effekt wie ihr sehen könnt natürlich substantiell.
Haltedauer
Auch die Haltedauer hat einen Effekt. Wenn wir beispielsweise eher langfristig orientiert sind, in Aktien / Unternehmen mit substantiellen Wachstumsoptionen investieren und diese lange halten (mögliche Multi Bagger zum Beispiel), dann kann sich das Kapital auch im Privatvermögen für eine gewisse Zeit steuerfrei verzinsen.
Nach meinen Berechnungen ergibt sich z.B. bei einer durchschnittlichen Haltedauer von 3 Jahren eine Verschiebung des oben angegebenen “Break Even” Zeitpunktes um ca. 4-5 Jahre.
Umgekehrt sollte ein Investor oder Trader, der oft handelt (mit einer durchschnittlichen Haltedauer von weniger als einem Jahr, also z.B. von 6 Monaten oder weniger), sogar noch stärker von der VV GmbH profitieren, als hier dargestellt.
Strukturkosten
Im Gegensatz zu hohen Dividendenerträgen und einer langen Haltedauer, wirkt sich die Reduzierung der Strukturkosten der GmbH durch “Insourcing” der Buchhaltung etc. natürlich “Pro” GmbH aus (also vorteilhaft für das Konstrukt der GmbH).
Rechnen wir das Ganze einmal mit unterstellten Strukturkosten von ca. 550 EUR pro Jahr durch, dann lohnt sich die GmbH schon ein ganzes Stück früher:
Anzahl an Jahren bis GmbH bei Vollausschüttung vorteilhaft [# Jahre]
Das gilt – wie ihr sehen könnt – insbesondere natürlich für VV GmbHs, die mit einem etwas geringerem Anfangskapital gegründet werden und wo von etwas niedrigeren Returns ausgegangen wird.
Für unseren Beispielfall von oben, also 250.000 EUR Anfangskapital und erwarteter Return 7% pro Jahr, reduziert sich die Zeitspanne, ab der sich eine Vollausschüttung zurück ins Privatvermögen bereits lohnt, von 17 auf ca. 7 Jahre!
Eine mögliche Strategie für etwas kleinere Portfolios könnte also darin bestehen, die Buchhaltung für einen gewissen Zeitraum zunächst selbst zu übernehmen und sie erst nach einigen Jahren an einen Steuerberater zu übergeben.
Key Take Aways und Ausblick
Eine vermögensverwaltende GmbH bzw. VV GmbH rechnet sich – unterstellt eine Komplettausschüttung der aufgelaufenen Gewinne ins Privatvermögen – erst dann, wenn die in der GmbH über die regelmäßigen Strukturkosten und Ertragsteuern hinaus erwirtschafteten Gewinne sich soweit verzinst haben, dass sie die Steuerbelastung bei einer Ausschüttung ins Privatvermögen überkompensieren.
Wenn die hier vorliegende Analyse eines zeigt, dann aus meiner Sicht, dass es eine ganze Reihe an Einflussfaktoren mit größtenteils substantiellem Einfluss auf das Gesamtergebnis gibt und dass wir uns schon genau überlegen sollten, an welche zukünftige Entwicklung bzw. welche Rahmenparameter (i.W. langfristiger Return, Dividende, Haltedauer) wir eigentlich glauben.
Meine persönliche Meinung: Für jemanden, der bereits etwas Kapital aufgebaut hat, einen (sehr) langen Anlagehorizont besitzt und sich darüber hinaus in die Buchhaltungsregeln einer (vermögensverwaltenden) Kapitalgesellschaft auseinandersetzen möchte, gibt es eigentlich wenig, was gegen die Gründung einer VV GmbH spricht. Alle anderen sollten schauen, wo und wie sie sich bzgl. Anfangskapital, erwartetem Return, Anlagehorizont etc. einordnen würden.
Also war das nun alles? Mitnichten!
Im Rahmen der obigen Rechnung haben wir ja bisher immer eine Komplettausschüttung des aufgelaufenen Gewinns ins Privatvermögen unterstellt.
Die Realität wird allerdings vermutlich eher so aussehen, dass wir einerseits regelmäßig nur einen gewissen Teil des Gewinns ausschütten möchten (nämlich den Betrag, den wir als Ergänzung für unsere Lebenshaltung benötigen)… und andererseits ggf. bereits damit beginnen wollen oder müssen, bevor sich das Kapital – wie oben beschrieben – lange genug in der GmbH verzinst hat.
An diesem Punkt kommen nun die konkreten Wege zur Einbringung und Entnahme des Kapitals in die GmbH und aus der GmbH heraus ins Spiel, was ebenfalls noch einige steuerliche Effekte haben kann. Dieses Thema möchte ich gerne im nächsten Teil dieser Artikelreihe adressieren… es bleibt also spannend. 🙂
20 Kommentare zu „VV GmbH Teil IV: Wann rechnet sich eine vermögensverwaltende GmbH?“
Das Thema ist mega interessant! Vielen Dank für die ausführliche Artikelreihe und ich freue mich auf die nächsten.
Wie ist das eigentlich mit P2P Zinseinnahmen. Wie werden diese innerhalb der GmbH versteuert? Wie die Dividenden?
Grüße
Randy
Vielen, vielen Dank.
In meine Augen bisher das beste, was ich ueber die letzten Jahre gesehen habe (zur Entscheidungsfindung) und das trotz Koeber, Juhn und andere Steuerberater und auch trotz Blogs wie atypischstill, mit-Rueckrenwind und Vermögensverwaltende GmbH mit Aktien Investments, vvGmbH, Trading GmbH usw..
Warum gab es das nicht schon frueher?
Weiter so!
Vielen Dank für das super Feedback! 🙂
Hallo Axel,
vielen Dank für die Arbeit und Mühe, die Du in dieses Thema gesteckt hast. Der Artikel war wieder sehr aufschlussreich. Es zeigt sich doch sehr, dass die vielen unterschiedlichen Einflussfaktoren eine erhebliche Auswirkung auf die Anzahl der Jahre haben können, unter denen die GmbH vorteilhaft wird. Ich freue mich auf den nächsten Artikel.
Jan
Hallo Axel,
danke für die weiteren Einblicke.
Die VVG beißt sich also strukturell mit dem Lynch/Buffett-GARP-Ansatz.
Lässt sich anhand der turnover rate des Portfolios ermitteln wie groß der Kapitalstock effektiv sein muss?
Ein weiterer Kostenpunkt wird vermutlich die Einlage sein.
Sollte schließlich die Entscheidung zur VVG fallen, werden vermutlich private gehaltene Wertpapiere von der natürlichen Person in die neue juristische Person eingebracht.
Falls das als Verkauf zählt, müssen die Positionsgewinne versteuert werden.
Auch hier gäbe es wieder einen Konflikt mit hohen Haltedauern.
Gehst du darauf noch ein?
Hallo Axel,
über die VV GmbH Serie bin ich auf diesen Blog aufmerksam geworden und der Name “diyinvestor” ist wirklich Programm. Vielen Dank für die interessanten Artikel.
Die Diskussion der notwendigen Dauer der Thesaurierungsperiode ist sehr hilfreich. Bei der Überlegung pro/contra VV GmbH wäre außerdem noch zu bedenken, dass der Gesellschafter der GmbH frühesten nach Ablauf der notwendigen Thesaurierungszeit einen Wegzug aus Deutschland in Betracht ziehen sollte. Anderfalls hätte z.B. der dauerhafte Umzug (Wegzug) in das Ferienhaus außerhalb Deutschlands die sofortige Besteuerung des Vermögenszuwachses zur Folge.
Viele Grüße
Thomas
Hallo Thomas,
vielen Dank, interessanter Punkt… habe ich ehrlichgesagt noch gar nicht betrachtet bisher.
Viele Grüße,
Axel
Super Artikelserie…bin auch aktuell in der Gründungsphase einer VV.
Hat jemand Ahnung, wie das Übertragen von Aktien vom Privatbesitz in die Gesellschaft abläuft.
1) Was passiert bei wenn Aktien bereits im Plus sind? Müssen Gewinne privat versteuert werden?
2) Was passiert bei Aktien, die im Minus sind?
3) Spezialfall bei Übertragung von Werten aus dem Ausland. Bei Privatpersonen wird eine pauschale Besteuerung von 30% angenommen, da keine Einstandspreise übermittelt werden.
Gruß,
Flo
Hi Flo,
vielen Dank für dein Feedback.
Genau mit den Fragen werde ich mich im nächsten Teil der Artikelserie befassen. 🙂
Ich denke um eine Versteuerung der Gewinne wirst du nicht herumkommen, jedenfalls habe ich noch keine Möglichkeit gefunden, dies zu umgehen.
Für das “Einbringen” gibt es verschiedene Möglichkeiten, die allerdings auch wieder die Besteuerung der “Entnahme” beeinflussen (also z.B. Sacheinlage versus Gesellschafterdarlehen).
Viele Grüße,
Axel
@Flo
“3) Spezialfall bei Übertragung von Werten aus dem Ausland. ”
Kann nur generell sagen: Es ist ein absolutes Muss, die Kaufbelege (fuer die Anschaffungsdaten / Einstandspreise) selbst aufzubewahren, da Depotverschiebungen/uebertragungen nach eigener Erfahrung ein ziemlicher Alptraum sind.
Guten Tag,
erstmal ein herzliches Dankeschön an Axel für die hoch informative Artikelserie, die mich überhaupt erst auf die Idee einer VV GmbH gebracht hat. Die Frage Nr. 3 von Flo verunsichert und verwundert mich jedoch ein bisschen, denn ich wohne in Belgien und würde daher meine Sacheinlage aus dem Ausland erbringen. An welchem Punkt würde da eine Besteuerung erfolgen und auf welcher Rechtsgrundlage? In Belgien werden Capital gains nach dem Ablauf einer Haltefrist von 6 Monaten nicht besteuert und auch diese Spekulationssteuer ist keine Abgeltungssteuer, sondern muss selbst in der StErk angegeben werden. Welche Steuer würde also wo anfallen?
Danke und Grüsse,
RWM
Hallo,
ich finde die Serie auch total spannend. Für viele dürfte eine regelmäßige Einbringung in die GmbH von Interesse sein. Wenn man schon sein Leben lang Aktien im Privatdepot gespart hat, dann könnte sich eine vvGmbH aufgrund des höheren Alters schon nicht mehr lohnen. Im Optimalfall würde man wohl in den ersten Jahren das Privadepot aufbauen, bis zur hier genannten Größenordnung, und anschliessend weitere Sparraten anstatt ins Privatdepot dann in GmbH-Depot tätigen. Wie bekommt man das denn geschickt hin?
Und mich würde noch ein Beitrag zur Vererbung an die Kinder interessieren. Für Privatvermögen hat man alle 10 Jahre 400K Freibetrag. Da könnte eine GmbH nachteilig sein.
Hallo,
auch von mir ein großes Lob für die Artikelserie.
Wenn ich die Rechnung richtig verstanden habe, dann gehst du davon aus, dass aktiv gehandelt wird und somit im jährlichen Rhythmus gekauft/verkauft wird. Ich bin in meinem Fall eher von passiven Investments ausgegangen mit einem Zeithorizont von 8-10 Jahren. Das wirkt sich eher negativ aus und die GmbH würde sich in einem solchen Szenario kaum lohnen aufgrund der jährlichen Strukturkosten in Jahren ohne Steuerlast.
Habe ich hier einen Denkfehler oder sollte man sein Anlageverhalten hier stärker in die Entscheidung einbeziehen?
Viele Grüße
Sven
Hallo Sven,
vielen Dank für das positive Feedback.
Ich denke das siehst du genau richtig. Ich hatte die Simulation mal mit einer durchschnittl. Haltedauer von ca. 3 Jahren gemacht… der Zeitpunkt, ab dem sich eine GmbH lohnt, verschiebt sich dann nochmal ca. 4 Jahre nach hinten (steht auch irgendwo im Text).
Viele Grüße,
Axel
…das Beste und Umfassendste, was ich am Markt zur mehrdimensionalen Betrachtung des Handlungsfeldes “vvGmbH” finden konnte…
Vielen herzlichen Dank für Deine Mühen, Axel!
Meiner bescheidenen Meinung/Recherche nach lohnt sich eine vvGmbH gegebenenfalls:
A) derzeit für billige Immos in schlechten Gegenden mit geringem Wertsteigerungspotenzial aber mit sehr hoher Mietrendite
B) derzeit für Beteiligungen an jungen Hochrisiko-Wachstumsaktien (speziell Edelmetall-, Polymetall-, Erdgas- und Öl-Explorer) aus denen im Fall exponentiellen Kurswachstums einiger Kandidaten bis zu 80% der jeweiligen Gewinne realisiert und davon sofort wieder weitere Kandidaten im gleichen Segment (Portfolioerweiterung) zugekauft werden sollen.
C) zukünftig im Falle von in D möglichen Anpassungen der Besteuerung von privat realisierten Kurs- und Dividendengewinnen an den privaten Einkommensteuersatz im Nachgang der Bundestagswahl.
Eine vvGmbH lohnt sich m.E. eher nicht für:
A) Immos in Top-Lagen mit hohem Wertsteigerungspotenzial, niedriger Mietrendite und großzügiger privater Abschreibungsmöglichkeit von Renovierungen in den Jahren 4 und 5 sowie privater steuerfreier Veräußerungsmöglichkeit nach 10+ Jahren Haltedauer.
B) “Qualitäts”-Aktien mit hoher Dividendenrendite aber geringem Wachstumspotenzial und unterdurchschnittlicher Volatilität.
Beste Grüße, Peter / Gotti
Hallo Axel,
super Serie, bin gespant auf die Fortsetzung in 2022.
Frage zum Thema Strukturkosten: In der Kalkulation VV vs Privat errechnest Du bei einem Return von 7% = 17.500. Dann ziehst Du die Strukturkosten ab, und berechnest die Steuer. Damit bietet der Abzug von Strukturkosten wenig Vorteil.
Laut Experten in einschlägigen Foren (Z.B. link unten) soll der Weg aber andersherum sein: Nach dem Gewinn von 17.500 wird erst die Steuer berechnet (also ca 275) und DANN werden die Betriebskosten gegen den Gewinn abgerechnet, so dass hier eher ein Verlustvortrag von 1825 anzusetzen wäre.
Was meinst Du dazu?
Gruss
Harri
https://www.wallstreet-online.de/diskussion/umgekehrte-sortierung/1318938-291-300/trading-gmbh-doppelte-buchfuehrung-termingeschaeften-co
Hallo Harri,
in der Körperschaftssteuererklärung funktioniert das meines Wissens nach so:
– du hast in der Anlage GK zunächst den Gewinn entsprechend GuV (also inkl. der Veräußerungsgewinne und abzgl. der Strukturkosten)
– Anschließend werden 95% der Veräußerungsgewinne abgezogen und es verbleibt das zu versteuernde Einkommen, welches dann mit ca. 15% Kst versteuert werden muss (bzw. 30%, wenn man die Gst direkt mit dazu nimmt).
Also zu versteuerndes Einkommen = 17500 – 2100 – 95% x 17500 = -1225
Praktisch gesehen bedeutet das in der Tat, dass je nach Konstellation zunächst ein negatives zu versteuerndes Einkommen bzw. ein Verlustvortrag auftritt.
Habe das oben im Artikel nochmal ergänzt!
Viele Grüße,
Axel
Hallo Axel!
Danke für diese tolle Blog-Reihe, ich hab alle Teile nacheinander verschlungen. Ich habe vor kurzem selbst eine vermögensverwaltende UG gegründet, um meine Anteile an meinem Startup zu verwalten (ich habe parallel zur UG auch eine GmbH für mein Startup gegründet). Ich überlege neben der Beteiligung an der GmbH auch andere Assets über die UG zu verwalten, und da passt deine Blog-Reihe perfekt.
Ich habe nach dem nächsten Teil dieser Reihe gesucht, konnte sie aber noch nicht finden. Hast du noch vor sie zu veröffentlichen? Das wäre super hilfreich – kann es kaum erwarten!
Viele Grüße
Kiran
Hallo Axel,
auch ich finde die Serie super und bin sehr gespannt wie es weitergeht. Haben wir eine Chance in 2022 mehr zu erfahren?
Beste Grüße
Hallo Philipp,
vielen Dank für dein Feedback… hat zwar etwas länger gedauert, als gedacht. Der 5. Teil ist aber nun online.
VG, Axel