Impairment Test

Impairment Test bzw. WerthaltigkeitstestImpairment Test (auch Werthaltigkeitstest, Wertminderungstest oder Niederstwerttest): Nach IFRS und US-GAAP vorgeschriebener Test auf Werthaltigkeit eines bestimmten Vermögenswertes.

Nach IFRS (IAS 36) und auch US GAAP muss die Werthaltigkeit von bestimmten Vermögenswerten regelmäßig (obligatorisch) bzw. manchmal auch außerplanmäßig (ereignisbezogen) geprüft werden. Ein Impairment Test wird durchgeführt, um zu prüfen, ob ein Vermögenswert auch tatsächlich das wert ist, was in der Bilanz steht.

Beim Impairment Test wird dem entsprechend der erzielbare Marktpreis bzw. “Recoverabe Amount” des Vermögenswertes (tatsächlicher Marktpreis, Vergleichswert, Barwert zukünftiger Cash Flows oder Ähnliches) mit dem zugrunde liegenden Buchwert verglichen. Liegt der Buchwert oberhalb des erzielbaren Wertes bzw. des “Recoverable Amounts”, dann muss der Vermögenswert entsprechend mithilfe einer Sonderabschreibung auf diesen korrigiert werden. Die Abschreibung wirkt sich außerdem in der Gewinn- und Verlustrechnung direkt gewinnmindernd aus.


Assets, für die ein Impairment Test durchgeführt werden muss

Impairment Tests betreffen vor allem Assets (also Vermögenswerte) mit unbegrenzter Nutzungsdauer bzw. Assets, die planmäßig nicht abgeschrieben werden. Zu diesen Vermögenswerten gehören neben dem Goodwill zum Beispiel Finanzanlagen und Beteiligungen wie Immobilien, assoziierte Unternehmen, Tochterunternehmen, Joint Ventures und auch bestimmte Sachanlagen und andere immaterielle Vermögenswerte, sofern sie nach der Fair Value Methode bzw. der Neubewertungsmethode bilanziert werden.


Obligatorischer vs. ereignisbezogener Impairment Test

Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Impairment Tests:

  • Obligatorisch: Die Werthaltigkeit von Goodwill und bestimmten anderen immateriellen Vermögenswerten ist jährlich zu prüfen
  • Ereignisbezogen: Wenn für einen Vermögenswert ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt

Die folgende Grafik veranschaulicht die Logik des Impairment Tests:

Impairment Test obligatorisch vs ereignisbezogen

Als Anhaltspunkt für eine Wertminderung würde z.B. der Kurseinbruch einer gelisteten Beteiligung gelten.


Zuschreibung

Gibt es umgekehrt Anhaltspunkte für eine Werterhöhung eines bestimmten Vermögenswertes (z.B. weil der Aktienkurs einer gelisteten Beteiligung oder der Wert einer Immobilie stark gestiegen ist), dann kann ggf. eine Zuschreibung durchgeführt werden. Die Zuschreibung ist das Gegenstück zur Abschreibung und ist ebenfalls gewinnwirksam.

Nach deutschem Handelsrecht (HGB) ist aufgrund des strengen Realisationsprinzips eine Wertaufholung bis maximal auf die ursprünglichen Anschaffungs- und Herstellkosten (AHK) des Vermögenswertes erlaubt. Die Zuschreibung darf also den bisher bereits abgeschriebenen Betrag nicht übersteigen.

Nach IFRS und US GAAP kann ggf. auch über die ursprünglichen Anschaffungskosten hinaus – nämlich bis auf den so genannten Fair Value bzw. den beizulegenden Zeitwert – zugeschrieben werden, sofern der Vermögenswert nach der Fair Value Methode oder der Neubewertungsmethode bilanziert wird. Je nach angewendeter Methode wird die Zuschreibung aber nicht erfolgswirksam (also in der Gewinn- und Verlustrechnung), sondern erfolgsneutral direkt ins Eigenkapital gebucht.

Der Investor sollte also bei der Analyse von Beteiligungen, Immobilien und anderen Vermögenswerten immer prüfen, nach welchen Regeln diese bilanziert werden, um die Implikationen auf die Bewertung zu verstehen.

Verwandte Begriffe zum Impairment Test

Weitere relevante Artikel zum Thema

Keine Beiträge gefunden.
Warenkorb
Nach oben scrollen