Goodwill

Goodwill: Im Kontext von Unternehmensübernahmen die Differenz zwischen dem Kaufpreis, der für ein Unternehmen gezahlt wurde, und dem bilanziellen Buchwert. Der Goodwill berücksichtigt also die bei einer Akquisition über den Buchwert des Eigenkapitals hinaus gezahlte Prämie.

Wenn zum Beispiel der Markt- bzw. Buchwert eines Unternehmens 8 Mrd. EUR beträgt und ein anderes Unternehmen das Unternehmen 12 Mrd. EUR kauft, dann beträgt die Übernahmeprämie genau 4 Mrd. EUR. Diese 4 Mrd. EUR werden in der Bilanz des Erwerbers als Goodwill ausgewiesen. Entsprechend dieser Logik kann der Goodwill natürlich auch negativ sein. In diesem Fall wird die Differenz zum Markt- bzw. Buchwert direkt als Ertrag erfasst.

Vom Käufer wird meist argumentiert, dass es sich beim Goodwill um den Wert des Markennamens, der soliden Kundenbasis, der guten Kundenbeziehungen, sowie jeglicher Patente oder proprietärer Technologien handelt. In vielen Fällen repräsentiert Goodwill aber auch nur einen überhöhten Kaufpreis.

Der Goodwill stellt einen immateriellen, langfristigen Vermögensgegenstand dar und ist dem entsprechend in der Unternehmensbilanz zu finden.

Nach IFRS und US-GAAP müssen Unternehmen mindestens einmal jährlich den Goodwill auf Werthaltigkeit prüfen (d.h. einen Impairment Test durchführen) und etwaige Wertminderungen entsprechend durch eine Sonderabschreibung (Impairment) berücksichtigen. Eine Wertminderung des Goodwill liegt grundsätzlich dann vor, wenn der Marktwert des Vermögenswerts unter die Anschaffungskosten bzw. die Höhe des ausgewiesenen Goodwill fällt. Für die Durchführung eines Impairment Tests gibt es grundsätzlich zwei Ansätze:

  • Beim so genannten Einkommensansatz (Income Approach) wird der Barwert der zukünftig erzielbaren Cash Flows der Vermögenswerte ermittelt (ähnlich dem DCF-Ansatz bzw. dem Ertragswertverfahren)
  • Der Marktansatz (Market Approach) analysiert den Wert der Vermögenswerte vergleichbarer Unternehmen in der gleichen Industrie

Die erforderliche Wertberichtigung bzw. das Impairment entspricht dann dem Unterschied zwischen dem ermittelten Wert und dem in der Bilanz erfassten Goodwill. In der Bilanz wird der Goodwill dann um den entsprechenden Betrag reduziert. In der Gewinn- und Verlustrechnung erscheint das Impairment außerdem als gewinnmindernder Aufwand.


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